Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VIII-0780
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Karaoke im Mauerpark auch im Jahr 2019 sicherstellen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 23. Sitzung am 27.03.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0780/2019
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, dem Karaoke im Mauerpark von Ostern 2019 an eine Sondergenehmigung zur Durchführung an 30 Sonntagen zu erteilen und so die beliebte und international bekannte Veranstaltung auch im Jahr 2019 weiterhin zu ermöglichen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt aufgefordert, dem Veranstalter der Karaoke eine positive Aufnahme zu signalisieren.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Dem Umwelt- und Naturschutzamt ist am 12.02.2019 vom Veranstalter Herrn Gareth Lennon ein Antrag zur Genehmigung einer öffentlichen Karaoke Veranstaltung am Veranstaltungsort Amphitheater im Mauerpark zugegangen. Der Antrag umfasste insgesamt 26 Sonntage im Zeitraum April bis Oktober 2019. Der eingereichte Antrag wurde nach der Veranstaltungslärm-Verordnung immissionssschutzrechtlich geprüft und gemäß der §§ 7 und 11 LImSchG Bln für die Saison 2019 am 11.04.2019 genehmigt.
Die Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen im Freien gemäß der §§ 7 und 11 LImSchG Bln ist immer an eine für die Veranstaltung verantwortliche Person geknüpft. Für die Saison 2019 wurde ein Veranstaltungsumfang von insgesamt 26 Veranstaltungstagen beantragt. Somit entsprach der tatsächliche Bedarf an Veranstaltungstagen nicht dem von der BVV geforderten Umfang von 30 Veranstaltungstagen. Darüber hinaus ist eine Genehmigung der Karaoke Veranstaltung über einen Zeitraum von 3 Jahre im Sinne der Gleichbehandlung anderer möglicher öffentlicher Veranstaltungen auf dem Gelände des Mauerparks nicht möglich.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
Vollrad Kuhn
| Daniel Krüger
|
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
|
| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
|
- Versiegelungsgrad | X |
|
|
|
|
|
- Wasserverbrauch | X |
|
|
|
|
|
- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie | X |
|
|
|
|
|
- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen | X |
|
|
|
|
|
- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege | X |
|
|
|
|
|
- Schadstoffe - Lärm |
| X | X |
|
|
|
| X |
|
|
|
|
|
| X |
|
|
|
|
|
|
| X | X |
|
|
|
|
| X | X |
|
|
|
| X |
|
|
|
|
|
| X |
|
|
|
|
|
| X |
|
|
|
|
|
| X |
|
|
|
|
|
| X |
|
|
|
|
|
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |