Drucksache - VIII-0753  

 
 
Betreff: Nutzbarkeit der Besprechungsräume der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.02.2019 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 22 BVV am 20.2.19
VzK§13BezVG BA, SB 24. BVV am 15.05.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.05.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0753/2019

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Nutzbarkeit der Besprechungsräume der BVV

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 22. Sitzung am 20.02.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0753/2019

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sicherzustellen, dass sich die von der BVV Pankow und ihrer Gremien genutzten Räumlichkeiten künftig grundsätzlich in einem Zustand befinden, die den in der Drucksache VI-0081 formulierten Anforderungen entsprechen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Dem Bezirksamt ist die Bedeutung der uneingeschränkten Nutzung der Besprechungsräume für die Arbeit der BVV Pankow und ihrer Gremien deutlich bewusst. Das Bezirksamt hat die vorliegende Drucksache zum Anlass genommen, den Umgang mit den Besprechungsräumen nochmal kritisch zu analysieren.

Gerade wegen der laufenden Baumaßnahmen in der Fröbelstraße 17 und der damit oftmals nicht immer zu vermeidenden Probleme und somit auch der  zeitlich begrenzten Nutzungseinschränkungen werden die Räume regelmäßig von dem Fachbereich Innere Dienste kontrolliert. Dabei wird auch die Ausstattung betrachtet. Erst Ende letzten Jahres wurden im Rahmen der Optimierung der Ausstattung neue Flipcharts und Pinnwände bestellt. In enger Zusammenarbeit mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) als Vermieter und deren Dienstleistern soll nunmehr das Qualitätsmanagement weiter verbessert werden.

Die Koordination der Nutzung der beiden Besprechungsräume 227 im Haus 6 und Raum 411 im Haus 9 ist sowohl durch die gemeinsame Nutzung der Räume durch die BVV und ihrer Gremien als auch durch Nutzer des Bezirksamtes und Dritte im Rahmen der laufenden Bautätigkeiten nicht unproblematisch. Die normalerweise gute Betreuung der Räume durch die von der BIM beauftragte Hausmeisterfirma konnte in den letzten Monaten durch Probleme im laufenden Baubetrieb nicht immer gewährleistet werden. Auch hier soll künftig eine Sicherung der Qualität der vergebenen Beratungsräume verbessert erfolgen. Durch Wegfall anderer Besprechungsräume war eine höhere Nutzungsfrequenz der beiden Räume zu verzeichnen. Parallel kam es durch personelle Probleme bei der Reinigungsfirma der BIM zu Mängeln bei der Reinigung der Räume. Die entsprechenden Konsequenzen wurden gezogen und beide Räume sollten in geforderter und gewohnter Qualität für die BVV und ihre Gremien zur Verfügung stehen.

Auf Grund der gegenwärtig laufenden Baumaßnahmen im Haus 6 wird der Raum 227 in der nächsten Zeit nicht zur Verfügung stehen nnen, sodass vorrangig auf den Besprechungsraum im Haus 9, den Raum 411, ausgewichen werden muss. Hierzu gab es eine konkrete Abstimmung zwischen dem Bezirksamt, hier FM Innere Dienste, und dem Büro der BVV.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport,
Facility Management und Gesundheit


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche
  • Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser
  • Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie
  • Energieverbrauch
  • Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall
  • Hausmüllaufkommen
  • Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr
  • Verringerung des Individual-verkehrs
  • Anteil verkehrsberuhigter
  • Zonen
  • Busspuren
  • Straßenbahnvorrangschaltungen
  • Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen
  • Schadstoffe
  • rm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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