Drucksache - VIII-0737  

 
 
Betreff: Prüfstein „Auswirkungen/Unterstützung Digitalisierung“ in die Vorlage zur Kenntnisnahme aufnehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.02.2019 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD, 22 BVV am 20.2.19
VzK§13BezVG BA, ZB 24. BVV am 15.05.19
Berichtspflicht BA Oktober 2019
Berichtspflicht BA Dezember 2020
Berichtspflicht BA Februar 2021
Berichtspflicht Mai 2021

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.05.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der Drucksache-Nr..
VIII-0737

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

1. Zwischenbericht

Prüfstein „Auswirkungen/Unterstützung Digitalisierung“ in die Vorlage zur Kenntnisnahme aufnehmen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 22. Sitzung am 20.02.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.VIII-0737

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, in die Formvorlage der bezirklichen „Vorlage zur Kenntnisnahme (VZK)“ den Prüfstein „Auswirkungen/Unterstützung Digitalisierung“ aufzunehmen. Durch Aufnahme des Prüfsteins sollen bezirkliche Prozesse/Arbeitsschritte auf ihren Digitalisierungsgrad hin überprüft werden und der potenzielle Unterstützungsgrad im Falle einer Digitalisierung der jeweiligen Prozesse abgeschätzt werden.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Problem des Ersuchens besteht darin, dass es sehr unbestimmt abgefasst ist. Wie Arbeitsschritte auf ihren Digitalisierungsgrad geprüft werden sollen oder der potentielle Unterstützungsgrad abgeschätzt werden soll, erschließt sich weder aus dem Ersuchen selbst noch aus der Begründung. Es ist schon unklar, was ein Digitalisierungsgrad ist. Aus diesem Grund werden gemeinsam mit dem Fachbereich IT Kriterien erarbeitet, welche unter der neuen Rubrik „Auswirkungen/Unterstützung Digitalisierung“ geprüft und was unter dieser Überschrift vermerkt werden soll. Nach Abschluss der Prüfung wird erneut berichtet werden.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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