Drucksache - VIII-0678  

 
 
Betreff: Flächensparendes und sozialverträgliches Bauen in Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAusschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Gruppe der FDP
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.11.2018 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
29.01.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
19.02.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü90/Die Grünen, 20. BVV am 28.11.18
Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & Gruppe der FDP, 2. Ausfertigung, 20. BVV am 28.11.2018
Beschlussempfehlung StadtGrün 23. BVV am 27.03.19

Das Bezirksamt wird ersucht,

  1. bei künftigen Bebauungsplänen zu Wohnbebauung in der Regel mindestens eine dreigeschossige Bebauung vorzusehen. Im Sinne des Beschlusses des Abgeordnetenhauses „Flächensparendes Bauen“ (Drucksache 18/1193) ist der Anteil an versiegelter Fläche zu minimieren, wodurch die Möglichkeiten verbessert werden,  Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb des beplanten Gebietes zu realisieren.

 

  1. laufende B-Planverfahren mit niedriger Bebauung nach den unter 1. genannten Kriterien zu überprüfen und zu modifizieren, wenn diese Gebiete bereits verkehrlich erschlossen sind, zum Beispiel im Umfeld der S-Bahnhöfe Blankenburg, Karow und Schönholz.

Begründung der Beschlussempfehlung:

Die Antragstellerinnen bekräftigten in der Ausschussberatung am 19.02.2019 ihre Vorstellung, durch flächensparendes Bauen in die Höhe erreichen zu wollen, dass weniger Flächen versiegelt werden um u. a. die Regenwasserversickerung zu verbessern. Schlüssige Argumente, inwiefern das Bauen in die Höhe zugleich auch sozialverträglich sein soll, blieben die Einreicher*innen hingegen schuldig. Das Anliegen des ökonomischen Flächenverbrauchs wird vom Ausschuss dennoch durchaus geteilt, jedoch überwogen in der Aussprache deutlich Bedenken grundsätzlicher und auch rechtlicher Natur.

Eine pauschalierte Festlegung auf eine grundsätzlich mindestens dreigeschossige Bebauung steht als Vorabbindung von B-Planverfahren in elementarem Widerspruch zu den Normen des BauGB, die explizit eine Einzelfallprüfung und -abwägung vorsehen. Gerade diese Verträglichkeitsprüfung einer Bebauung ist Sinn und Zweck von Bebauungsplänen.

Darüber hinaus ist die Forderung der Überprüfung sämtlicher bereits laufender B-Planverfahren schwerlich mit dem aktuellen Wohnungsmangel in Berlin vereinbar. In Anbetracht der gerade in Pankow überlangen Verfahrensdauer bei der Aufstellung von B-Plänen, würde eine erneute Überprüfung und ggfls. anschließende Überarbeitung eine zusätzliche, unvertretbare Verzögerung bedeuten.

Zu berücksichtigen ist auch, dass die möglicherweise in Betracht kommenden B-Planverfahren Ergebnis langwieriger und schwieriger Kompromisse sind und nicht erneut in Frage gestellt werden sollten.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen empfiehlt daher mit 3 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung die Ablehnung der Vorlage.

 

Begründung des Ursprungsantrages Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:

Das Gebot flächensparenden Bauens und die Deckung des Bedarfs an bezahlbaren Mietwohnungen lassen sich nur durch Geschosswohnungsbau in Übereinstimmung bringen. Dem muss in künftigen Bebauungsplänen Rechnung getragen werden.

Pankow braucht mehr geförderten Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen und für den Erhalt der Berliner Mischung. Diese lassen sich nur über Geschosswohnungsbau realisieren.

Unversiegelter Boden ist ein Schutzgut, dem in Zukunft höheres Gewicht gegeben werden muss. Auf ihm können die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen realisiert werden, die durch Versiegelung an anderen Stellen innerhalb des Plangebietes notwendig sind. Dadurch wird auch die Lebensqualität in den jeweiligen Gebieten erhalten und erhöht.

 
 

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