Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-0678
Das Bezirksamt wird ersucht,
Begründung der Beschlussempfehlung: Die Antragstellerinnen bekräftigten in der Ausschussberatung am 19.02.2019 ihre Vorstellung, durch flächensparendes Bauen in die Höhe erreichen zu wollen, dass weniger Flächen versiegelt werden um u. a. die Regenwasserversickerung zu verbessern. Schlüssige Argumente, inwiefern das Bauen in die Höhe zugleich auch sozialverträglich sein soll, blieben die Einreicher*innen hingegen schuldig. Das Anliegen des ökonomischen Flächenverbrauchs wird vom Ausschuss dennoch durchaus geteilt, jedoch überwogen in der Aussprache deutlich Bedenken grundsätzlicher und auch rechtlicher Natur. Eine pauschalierte Festlegung auf eine grundsätzlich mindestens dreigeschossige Bebauung steht als Vorabbindung von B-Planverfahren in elementarem Widerspruch zu den Normen des BauGB, die explizit eine Einzelfallprüfung und -abwägung vorsehen. Gerade diese Verträglichkeitsprüfung einer Bebauung ist Sinn und Zweck von Bebauungsplänen. Darüber hinaus ist die Forderung der Überprüfung sämtlicher bereits laufender B-Planverfahren schwerlich mit dem aktuellen Wohnungsmangel in Berlin vereinbar. In Anbetracht der – gerade in Pankow – überlangen Verfahrensdauer bei der Aufstellung von B-Plänen, würde eine erneute Überprüfung und ggfls. anschließende Überarbeitung eine zusätzliche, unvertretbare Verzögerung bedeuten. Zu berücksichtigen ist auch, dass die möglicherweise in Betracht kommenden B-Planverfahren Ergebnis langwieriger und schwieriger Kompromisse sind und nicht erneut in Frage gestellt werden sollten. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen empfiehlt daher mit 3 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung die Ablehnung der Vorlage.
Begründung des Ursprungsantrages Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Das Gebot flächensparenden Bauens und die Deckung des Bedarfs an bezahlbaren Mietwohnungen lassen sich nur durch Geschosswohnungsbau in Übereinstimmung bringen. Dem muss in künftigen Bebauungsplänen Rechnung getragen werden. Pankow braucht mehr geförderten Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen und für den Erhalt der Berliner Mischung. Diese lassen sich nur über Geschosswohnungsbau realisieren. Unversiegelter Boden ist ein Schutzgut, dem in Zukunft höheres Gewicht gegeben werden muss. Auf ihm können die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen realisiert werden, die durch Versiegelung an anderen Stellen innerhalb des Plangebietes notwendig sind. Dadurch wird auch die Lebensqualität in den jeweiligen Gebieten erhalten und erhöht. |
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