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Drucksache - VIII-0597
Siehe Anlage Begründung:
Vorlage zur Beschlussfassung |
Gegenstand der Vorlage |
Wahl der Mitglieder des Integrationsbeirates Pankow für die VIII. Wahlperiode Beschlussentwurf |
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Aus der als Anlage beigefügten Übersicht über die Kandidatinnen und Kandidaten für den Pankower Integrationsbeirat sind als stimmberechtigte Mitglieder zu wählen:
- vier Vertreter/Innen der in der bezirklichen Migrant/innen-/ Integrationsarbeit engagierten Organisationen, Vereine und Initiativen;
- sechs Pankower/innen mit Migrationshintergrund, einschließlich der Spätaussiedler/innen (ab vollendeten 16.Lebensjahr);
- vier Vertreter/innen aus der bezirklichen Migranten/innenselbstorganisationen
Begründung
Mit der Drucksache Nr. VIII-0407 wird das Bezirksamt ersucht auf neuer Geschäftsgrundlage einen Integrationsbeirat für die Dauer der Wahlperiode einzuberufen. Die neue Geschäftsordnung des Integrationsbeirates sieht folgende Zusammensetzung vor:
- der/ die Bezirksbürgermeister/in;
- fünf Vertreter/innen auf Vorschlag der in der BVV vertretenen Parteien;
- vier Vertreter/Innen der in der bezirklichen Migrant/innen-/ Integrationsarbeit engagierten Organisationen, Vereine und Initiativen;
- sechs Pankower/innen mit Migrationshintergrund, einschließlich der Spätaussiedler/innen (ab vollendeten 16.Lebensjahr);
- vier Vertreter/innen aus der bezirklichen Migranten/innenselbstorganisationen
Die sachverständigen Mitglieder unter b) bis e) werden durch die Bezirksverordnetenversammlung gewählt und anschließend vom Bezirksamt berufen, wobei die Wahl der unter b) genannten Personen von der BVV außerhalb dieser Beschlussvorlage erfolgt.
Das Bezirksamt hat am 29.6.2018 einen öffentlichen Aufruf geschaltet und Pankowerinnen und Pankower aufgerufen, sich als Kandidatinnen und Kandidaten für den Integrationsbeirat zu bewerben. Neben einer Pressemitteilung wurde der Aufruf auf der Internetseite des Bezirksamtes veröffentlicht und über Facebook unter #neu in Pankow geteilt. Zudem ist er über diverse E-Mail-Verteiler weitergeleitet worden. Auf Anregung des Integrationsausschusses wurde am 22.8.2018 der Aufruf wiederholt.
Zum Stichtag 31.8.2018 sind insgesamt 39 Bewerbungen eingegangen, die in der Anlage 1aufgelistet sind. Zum Schutz der personenbezogenen Daten wird die Anlage nicht online veröffentlicht.
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden für die Sitzung des Integrationsausschusses am 11.10.2018 eingeladen, sich den Ausschussmitgliedern vorzustellen.
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 1c BezVG, § 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 9 BezVEG, 1 Abs. 1 Satz 1 DVO BezVEG iVm mit dem Senatsbeschluss 5175/94 vom 20.09.1994
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Den Beiratsmitgliedern steht ein Sitzungsgeld in Höhe von 20 Euro pro Sitzung zu. Die Zahlungen erfolgen entsprechend dem Haushaltsplan aus Kapitel 3310 Titel 41201. Da die aktuellen Planansätze in 2018 und 2019 diese Ausgaben noch nicht berücksichtigen, besteht ein Mehrbedarf für 2018 in Höhe von 400 Euro und für 2019 in Höhe von 2.000 Euro.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Bei der Wahl der Integrationsmitglieder wird auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis geachtet.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
Um Kinder- und Familienverträglichkeit zu gewährleisten, ist ein Angebot für eine Kinderbetreuung notwendig.
Sören Benn
Bezirksbürgermeister
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