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Drucksache - VIII-0596
Siehe Anlage Begründung:
Vorlage zur Beschlussfassung
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Für die Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 3 im Bezirk Pankow
Herr Axel Beyer Nantesstr. 79 13127 Berlin zur Schiedsperson gewählt.
Begründung Die Wahlperiode für die Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk 3 Herr Axel Beyer endete am 10.06.2018. Herr Beyer hat seine Bereitschaft erklärt, auch weiterhin als Schiedsperson in diesem Schiedsamtsbezirk tätig zu sein. Die Präsidentin des Amtsgerichts Pankow hat mit Schreiben vom 07.06.2018 mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen eine Wiederwahl von Herrn Beyer bestehen. Herr Beyer ist bereits seit 1997 als Schiedsperson tätig. Durch die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit verfügt er über einen großen Erfahrungsschatz und durch die umfangreichen Fortbildungen auch über die entsprechenden einschlägigen und aktuellen Rechtskenntnisse. In den vergangenen Jahren hat er die verantwortungsvolle Aufgabe sehr engagiert und pflichtbewusst wahrgenommen. Von einer vorherigen Bekanntmachung über das Freiwerden des Schiedsamts gemäß §3 Abs. 2 Berliner Schiedsamtsgesetz konnte deshalb ausnahmsweise abgesehen werden.
Rechtsgrundlage a)§ 3 Abs. 1 Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 17.03.2014 (GVBl S.70); b)§ 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 05.09.2018 (GVBl S.463); c)§ 4 Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert durch Verordnung vom 08.03.2011 (GVBl. S. 87);
Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Mittel für die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind im Kapitel 3500, Titel 41201 und 68579 veranschlagt. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
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