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Drucksache - VIII-0491
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
1. Zwischenbericht |
Wiederaufbau und langfristige bauliche Erhaltung der Spielplatzinfrastruktur |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 21. Sitzung am 16.01.2019 angenommenen Beschlussempfehlung Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0491
„.Die BVV möge beschließen:
1. „Spielplatzsperrungen sind grundsätzlich zu vermeiden. Notwendige Sperrungen sollen durch zeitnahe Reparatur kurzfristig wieder aufgehoben werden. Dafür ist beim Straßen- und Grünflächenamt mindestens ein Spielplatz-Reparatur-Team einzurichten.
2. Bei Schäden, die durch Reparatur wirtschaftlich nicht zu beheben sind, werden die schadhaften Elemente abgeräumt und zumindest die Spielflächen für eine temporär behelfsmäßige Nutzung wieder zugänglich gemacht.
3. Für alle derzeit (teil-) gesperrten 32 Spielplätze (BA Pankow, Liste der gesperrten Spielplätze, August 2018) wird das Bezirksamt ersucht, diese bis spätestens Mitte 2020 zumindest als Spielflächen wieder freizugeben.
4. Das Bezirksamt wird ersucht, für ausgewählte Spielplätze in einem Modellprojekt Bauelemente und Bauweisen zu erproben, die geeignet sind, die Planungs-, Anschaffungs-, Bau- und Gesamtbetriebskosten zu reduzieren, die Wartbarkeit und Lebensdauer von Spielplätzen zu verbessern und den Spielwert zu erhöhen.
5. Das Bezirksamt wird ersucht, bis spätestens 2025 90% der öffentlichen Spielplätze im Bezirk in einen Zustand mit Bewertung 2 oder besser zu versetzen. Die bauliche Unterhaltung der Spielplätze ist kontinuierlich durchzuführen. Die dafür notwendigen personellen und finanziellenVoraussetzungen in den Bereichen Planung, Bau, Baubetreuung, Inspektion, Reparatur und Grünpflege sind vom Bezirksamt zur Aufstellung der Haushaltsplanaufstellung darzustellen.
6. Das Bezirksamt wird ersucht, die Bürgerinformation bei Teilsperrung, Vollsperrung eines Spielplatzes und bei Sperrung einzelner Geräte vor Ort und auf der Internetseite des Bezirksamtes weiter zu verbessern (siehe auch BVV- Beschluss VII-1083). Auf absehbaren Sperrungen soll möglichst zwei Wochen vorher vor Ort mit einem Schild auf den Beginn der Sperrung hingewiesen werden. Bei längeren Sperrungen ist zusätzlich über die Gründe und die voraussichtliche Dauer der Sperrung zu informieren. Bei Bautätigkeiten sollen auch Bauherr, Planer und ausführende Firma, Baubeginn und geplanter Fertigstellungstermin sowie Finanzierungsquellen/Förderprogramme benannt werden. Der Einsatz von Webadressen/QR-Codes kann als Verweis auf aktuelle Informationen im Internet die Information vor Ort sinnvoll ergänzen.
7. Das Bezirksamt unterstützt Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern und lokales Engagement zur Pflege und Erhaltung von Spielplätzen, besonders zur Aufhebung von Sperrungen. Es schafft die notwendigen rechtlichen, personellen und materiellen Voraussetzungen für die Einbindung der ehrenamtlichen Akteure vor Ort. Dabei soll auf vielfältige positive Erfahrungen von Kitas, Stadtteilzentren und aus Quartiersmanagementgebieten zurückgegriffen werden. Erfolge und Erfahrungen sollen auf der Internetseite des Bezirks dokumentiert werden.
8. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Spielplatzkommission auch bei Instandhaltung und Instandsetzung bestehender öffentlicher Spielplatzflächen besser unterstützen kann.
9. Der BVV ist ab dem 01.01.2019 halbjährlich zu berichten.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu 1. Zeitnahe Reparaturen von Schäden auf Spielplätzen oder an Spielgeräten sind zurzeit nicht möglich, da aufgrund der jahrelangen Sparmaßnahmen beim Fachpersonal besonders auf dem Werkhof keine Mitarbeiter mehr zur Verfügung stehen, die dies kurzfristig erledigen können. Der Großteil der Reparaturen muss daher an externe Firmen gegeben werden, die u.a. aufgrund des Baubooms entsprechend lange Vorläufe haben. Schon im Jahr 2017 wurde eine entsprechende Aufstockung des Personals u. a. im Bereich des Werkhofes angemeldet, ohne dass diese letztlich genehmigt wurden. Auch für den kommenden Doppelhaushalt sind wieder entsprechende neue Personalstellen u. a. für den Werkhof angemeldet. Bis weiteres Personal zur Verfügung steht, sind Sperrungen einzelner Spielgeräte oder ggf. auch ganzer Spielplätze nicht vollständig zu vermeiden, da hier im Fall von Schäden die Sicherheit der Kinder im Vordergrund zu stehen hat. Zu 2. Der Abbau von Spielgeräten, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr repariert und instand gesetzt werden, hängt von den zur Verfügung stehenden Unterhaltsmitteln ab. Diese sind seit Jahren nicht auskömmlich. Das Straßen- und Grünflächenamt ist sehr um schnellstmöglichen Abbau bemüht. Eine zeitnahe Beräumung kann aufgrund der fehlenden Mittel jedoch nicht überall sichergestellt werden. Trotzdem wird gerade die Schaffung von temporären Nutzungen mit Priorität verfolgt werden.
Zu 3. Wie bereits unter Punkt 2. aufgeführt, fehlen die finanziellen Mittel, um flächendeckend die Ursachen, die zu den Sperrungen führten, zu beheben bzw. die Spielgeräte zu entfernen. Eine Freigabe der in der Liste aufgeführten Plätze wird mit Nachdruck umgesetzt, ob bis Mitte 2020 wirklich schon 100 Prozent abgearbeitet sind, kann aber mit Blick auf das vorhandene Budget nicht garantiert werden.
Zu 4. Mit Verweis auf die Beantwortung der Drucksache VIII-0473:
„...Bei neuzubauenden oder zu sanierenden Spielplätzen werden schon seit einigen Jahren die Vorschläge für die Spielplatzgeräte auch mit der für die Unterhaltung, Wartung und Instandsetzung zuständigen Gruppe abgestimmt, um Spielplätze möglichst langlebig zu gestalten. Die mit der Planung beauftragten Büros erhalten in dieser Hinsicht ebenfalls schon Vorgaben. Reine Holzspielgeräte sollen i.d.R. nur noch anteilig eingesetzt werden, den Vorzug erhalten überwiegend Spielgeräte aus einem langlebigeren Materialmix (Metall/Holz/Kunststoff). Die Beschaffung von modularen Spielgeräten ist aus Sicht des Amts nicht sinnvoll. Oft sind Spielgeräteserien bereits nach wenigen Jahren verändert oder gar nicht mehr auf dem Markt, sodass eine Nachbeschaffung oft nicht möglich ist. Dadurch entsprechen sie eben gerade nicht den genannten Kriterien einer nachhaltigen Gestaltung….“
Das Bezirksamt wird allerdings im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten Geräte auf Vorrat beschaffen.
Zu 5. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel und Personalstellen werden im neuen Haushalt angemeldet. Ob die Forderung, bis 2025 90 % der Plätze in den Bewertungszustand 2 oder besser zu versetzen, erfüllt werden kann, hängt letztlich dann davon ab, was im Doppelhaushalt tatsächlich beschlossen wird.
Zu 6. Mit Verweis auf die Beantwortung der Drucksache VII-1083:
„…Die Dauer der Sperrungen auf Spielplätzen ist oft nicht abschätzbar. Grund dafür sind sehr oft fehlende finanzielle Mittel und auch Personalmangel im Bereich der Unterhaltung von Grünflächen einschließlich Spielplätzen. Wenn Sperrungen aus Gründen der Verkehrssicherung erforderlich geworden sind, werden diese auch mit einem laminierten Aushangschild bekannt gegeben. Oft ist es aber so, dass diese Informationen unmittelbar danach wieder durch Vandalismus abgerissen werden und diese fast täglich erneuert werden müssten. Diese kontinuierlichen Erneuerungen sind aufgrund des Personalmangels nicht zu leisten. Um die Informationen trotzdem für interessierte Bürger*innen bereit zu stellen, wird bereits seit einiger Zeit eine Übersichtsliste der teilweise oder ganz gesperrten Spielplätze auf der Seite „Aktuelles“ der Straßen- und Grünflächenamtes veröffentlicht und monatlich aktualisiert. Auf diese Seite wird auch auf den laminierten Aushangschilder über QR-Code verwiesen. In der Liste genannt sind der Grund der Sperrung und, sofern eine Finanzierung bereits gesichert ist, auch die voraussichtliche Dauer der Sperrung. Siehe dazu: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/aktuelles/ .…“
An weiteren Verbesserungen der Bürgerinformationen zu den gesperrten Spielplätzen wird gearbeitet.
zu 7.und 8. Mit Verweis auf die Beantwortung der Drucksache VIII-0469:
„…Für die Annahme und Prüfung von Vorschlägen sowie Koordination, fachlicher Interessierte Bürger*innen können sich gern jederzeit beim Straßen- und Grünflächenamt melden, um mit den zuständigen Mitarbeiter*innen einzelfallbezogen konkrete Unterstützungsoptionen zu besprechen. Für eine umfassende Annahme und Prüfung von Vorschlägen sowie Koordination, fachliche Betreuung und Kontrolle des bürgerschaftlichen Engagements auf Grünflächen und Spielplätzen stehen jedoch leider keine personellen Kapazitäten zur Verfügung. Bei Sanierungen und Neubau von Spielplätzen werden die Termine für die Bürgerbeteiligung in Kiezzeitungen und per Hausaushang in den umliegenden Wohngebäuden veröffentlicht. Ergänzt werden diese jeweils durch eine Pressemitteilung mit der Terminankündigung. Eine automatische Verbindung mit bestehenden Datensammlungen wird langfristig über das Tool pitKommunal angestrebt. Dieses befindet sich derzeit jedoch noch in der technischen Anpassung und verfügt noch nicht über den Stand, um eine solche Nutzung zu ermöglichen. Bis diese Funktionen entsprechend einsatzbereit sind, steht als Übergangslösung eine Gesamtübersicht der bezirklichen Spielplätze, sortiert nach Ortsteilen, unter folgendem Link im pdf-Format zur Einsichtnahme zur Verfügung. https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/gruenflaechen/artikel.221321.php .…“
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Derzeit nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Negative Auswirkungen wenn Spielplätze in Folge nicht ausreichender Ressourcen länger gesperrt bleiben.
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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