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Drucksache - VIII-0457
Siehe Anlage Begründung:
Vorlage zur Kenntnisnahme Betr.: Bebauungsplan IV-45 für das Gelände zwischen Bahnanlagen, Schwedter Straße, Gleimtunnel und der Bezirksgrenze zum Bezirk Mitte im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am …… 2018 folgenden Beschluss gefasst: Der Bebauungsplan IV-45 vom 07.05.2016 für das Gelände zwischen Bahnanlagen, Schwedter Straße, Gleimtunnel und der Bezirksgrenze zum Bezirk Mitte im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg wird als Rechtsverordnung festgesetzt. Begründung Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der 12. Tagung am 17. Januar 2018 (Drucksache - Nr. VIII-0361) den Entwurf des Bebauungsplans IV-45 vom 07.05.2016 und den entsprechenden Entwurf der Rechtsverordnung beschlossen. Der Beschluss der BVV Pankow gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB schließt Änderungen oder Ergänzungen aus redaktionellen Gründen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen planerischen Inhalt und die zu Grunde liegende Abwägung nicht abändern, mit ein. Es waren keine Änderungen notwendig. Das Bezirksamt von Pankow kann somit den Bebauungsplan IV-45 als Rechtsverordnung festsetzen. Der Bebauungsplan ist Bestandteil der Rechtsverordnung (§ 6 Abs. 3 AGBauGB). Die Begründung ist gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan zur Nachvollziehbarkeit der Abwägungsentscheidung, zur Erläuterung des planerischen Inhalts und zur Überprüfbarkeit des ordnungsgemäßen Zustandekommens beizufügen. Sie wird gemeinsam mit dem Bebauungsplan niedergelegt sowie den Abzeichnungen beigefügt. Die Rechtsverordnung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin verkündet und tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Nachdem der Bebauungsplan IV-45 als Rechtsverordnung in Kraft getreten ist, werden der Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung im Internet auf der Seite des Stadtentwicklungsamts für die Öffentlichkeit zur Einsicht bereitgestellt (vgl. § 10a Abs. 2 BauGB). Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit Die geplanten Festsetzungen sind bereits vollständig umgesetzt. Durch die Planung werden die vorhandenen Nutzungen planungsrechtlich gesichert und das Versorgungsdefizit mit Grünflächen und sozialen Einrichtungen in einem dicht besiedelten Gebiet langfristig abgebaut. Anlage: Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans IV-45
über die Festsetzung des Bebauungsplans IV-45 Vom 2018 Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664), wird § 1 Der Bebauungsplan IV-45 vom 07.05.2016 für das Gelände zwischen Bahnanlagen, § 2 Die Urschrift des Bebauungsplans kann beim Bezirksamt Pankow von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Fachbereich Vermessung, beglaubigte Abzeichnungen des Bebauungsplans können beim Bezirksamt Pankow von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Fachbereich Stadtplanung und Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht, kostenfrei eingesehen werden. § 3 Auf die Vorschriften über
wird hingewiesen. § 4 (1) Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss
innerhalb eines Jahres seit der Verkündung dieser Verordnung gegenüber dem Bezirksamt Pankow von Berlin schriftlich geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist werden die in Nummer 1 bis 4 genannten Mängel gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuchs und gemäß § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs unbeachtlich. (2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind. § 5 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Berlin, den 2018
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