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Drucksache - VIII-0429
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
MUF-Standorte im Innenstadtbereich Pankows einrichten – Integration erleichtern |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 18. Sitzung am 12.09.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0429 –
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht
1. Die im Innenstadtbereich des Bezirks (innerhalb des S-Bahnrings) gelegenen versiegelten Flächen im öffentlichen Eigentum – unabhängig von ihrer aktuellen oder in politischen und rechtlichen Festlegungen vorgesehenen Nutzung – auf ihre Eignung für die Einrichtung eines MUF-Standortes zu prüfen. In diese Prüfung sollen Flächen im Bereich des Güterbahnhofs Greifswalder Straße, der Parkplatz auf dem Bezirksamtsgelände in der Fröbelstraße 17, die Fröbelstraße 15 und weitere in Landeseigentum befindliche Flächen einbezogen werden.
2. der BVV ein Verfahren mit qualitativen und quantitativen Kriterien vorzuschlagen, das für die Auswahl der MUF-Standorte in Frage kommende Flächen geeignet ist.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu 1.: Eine umfängliche Untersuchung der im öffentlichen Eigentum versiegelten Fläche ergab, dass vom Grundsatz her folgende Flächen von der Größe her für die Einrichtung eines MUF-Standortes geeignet wären:
Greifswalder Straße 80 D Die landeseigene Fläche Greifswalder Straße 80 D steht nicht für mögliche MUF-Bauten zur Verfügung, da auf dem Grundstück ein neuer Bolzplatz sowie Nebenanlagen zum Spiel und Aufenthalt für Jugendliche errichtet werden soll. Die Maßnahme ist im Städtebauförderprogramm Stadtumbau angemeldet und hat vom Senat eine Finanzierungszusage und Projektfreigabe. Eine Kinder- und Jugendbeteiligung wurde bereits durchgeführt und die Planungen sind vorangeschritten. Der Bau der Maßnahme soll 2019 begonnen und 2020 fertiggestellt werden. Anschließend bestehen 10 Jahre Förderbindung. Lilli-Hennoch-Straße – Parkplatz östlich der Schwimmhalle Die Parkplätze an der Lilli-Hennoch-Straße östlich der Schwimmhalle sind planungsbefangen, da sie weiter als Wohnungsbaustandort vorgehalten werden. Des Weiteren wird diese Fläche aktuell als Standort für ein potentielles Drehkreuz für temporäre Schulauslagerungen während erforderlicher Schulsanierungsmaßnahmen im Rahmen der Untersuchung Masterplan Logistik durch den Fachbereich Hochbau der Abteilung Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit vorbehalten. Fröbelstraße 17 – Stellplatzanlage an der Fröbelstraße Das benachbarte Grundstück Fröbelstraße 15 wurde vom Senat als Standort für ein MUF benannt. In dem Zuge wurde eine städtebauliche Machbarkeitsstudie erarbeitet, welche die Bebaubarkeit mit einem MUF und ergänzendem Wohnungsbau auf dem Vivantes-Grundstück geprüft hat. Die Stellplatzanlage Fröbelstraße 17 wird aktuell als ein potentielles Drehkreuz für eine temporäre Schulauslagerung während erforderlicher Schulsanierungsmaßnahmen im Rahmen der Untersuchung Masterplan Logistik durch den Fachbereich Hochbau der Abteilung Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit geprüft. Eine Machbarkeitsstudie für einen neuen Grundschulstandort liegt vor. Im Ergebnis ist eine 2,5-zügige Grundschule möglich, die erforderlichen Freiflächen können auf dem Grundstück allerdings nicht nachgewiesen werden. Eberswalder Straße 14, 15 Das Grundstück Eberswalder Straße 14, 15 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 3-25 B und soll als eine begrünte Erschließungs- und Durchwegungsfläche für den betreffenden Baublock bzw. die im Blockinnenbereich vorhandene Grün- und Freifläche dienen. Für die Fläche der vor Ort befindlichen Kfz-Werkstatt liegt ein Pachtvertrag über einen Zeitraum von 66 Jahren vor. Dieser ist nach derzeitigem Kenntnisstand noch immer gültig. Eine Beendigung des Pachtverhältnisses ist frühestens zum Jahr 2057 möglich. Die Werkstatt wird noch immer betrieben. Mit einer kurz- oder mittelfristigen Aufgabe des Betriebs ist nicht zu rechnen. Aus diesen Gründen ist das Planungsziel für die an der Eberswalder Straße gelegene Kfz-Werkstatt (ca. 500 m² Fläche) vor-aussichtlich erneut zu überdenken. In diesem Zusammenhang sind weitere Abstimmungen der Fachämter erforderlich. Die Flächen der Flurstücke 4008 und 4009 sind in die Berechnung der Grün- und Spielplatzflächenversorgung für den Planungsraum Teutoburger Platz (PR 36), Bezirksregion Prenzlauer Berg Südwest (BR 15) einbezogen worden. Eine Klärung, um welche Flächengrößen es sich im Detail handeln muss, um eine Versorgung der Wohnbevölkerung mit Grün- und Spielplatzflächen zu gewährleisten, hat noch durch das zuständige Fachamt zu erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass mindestens Flächen in der Größe des Flurstückes 4008 (ca. 1.200 m²) für die Grün- und Spielplatzversorgung vorgehalten werden müssen. Die Flurstücke 4008 und 4009 (Eberswalder Straße 14/15 – C 10767) sollen der Clusterung zugeführt werden. Ziel soll es sein, die Flächen ganz oder teilweise in das Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes zu übertragen. Eine entsprechende Stellungnahme hierzu wird im ersten Quartal 2019 in Abstimmung mit den Fachämtern erfolgen. Zu 2.: Bei den wenigen zur Verfügung stehenden landeseigenen Grundstücken sind fast alle Flächen mit Nutzungskonflikten behaftet. Insbesondere ist die gesetzlich vorgegebene Versorgung mit Schulplätzen ein dringliches Thema des Bezirkes. So ist möglicherweise bezüglich sämtlicher zur Verfügung stehenden Flächen zu entscheiden, ob bezirkliche Infrastrukturbedarfe vorrangig sind. Von daher ist hier ein Verfahren mit Kriterien für die Auswahl von MUF-Standorten innerhalb des S-Bahn-Rings nicht zielführend. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn
| Vollrad Kuhn |
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