Drucksache - VIII-0397  

 
 
Betreff: Beschleunigung Straßenbahn M1 - Sperrflächen am U-Bhf. Eberswalder Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linksfraktion, Fraktion der SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.02.2018 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.09.2018 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.10.2018 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktionen Linke, SPD, Bü90/Grüne, 13.BVV am 21.2.2018
VzK§13BezVG BA, ZB 18. BVV am 12.09.18
VzK§13BezVG BA, SB 19. BVV am 17.10.18

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0397

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Beschleunigung Straßenbahn M1 Sperrflächen am U-Bhf. Eberswalder Straße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 13. Sitzung am 21.02.2018 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0397

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei SenUVK und der Verkehrslenkung Berlin dafür einzusetzen, die Abmarkierung einer allgemeinen Sperrfläche zugunsten der Straßenbahn vor der Kreuzung Schönhauser Allee/Eberswalder Straße stadteinwärts mindestens bis zur Einndung Cantianstraße in die Schönhauser Allee zu verlängern.

Die Parkspur in der Schönhauser Allee ist dafür bis zur Einmündung Cantianstraße aufzuheben.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache der BVV an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG  § 13 (3) gesandt.


Zwischenzeitlich ist die abschließende Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 08. August 2018, hier des Vertreters des Staatssekretärs für Verkehr, im Bezirksamt eingegangen und wird der BVV nachstehend wörtlich zur Kenntnis gegeben.

Der BVV-Beschluss VIII- 0397 vom Februar 2018, vor der Kreuzung Schönhauser Allee/Eberswalder Straße/Danziger Straße zur Beschleunigung der Straßenbahnlinie M 1 die Sperrfläche auf dem Gleis stadteinwärts zu verlängern und somit dem Individualverkehr zur Nutzung zu entziehen, wurde von der VLB unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der BVG geprüft.

Die BVG hat für diese Stellungnahme eine Behinderungsanalyse erstellt, darin die Fahrzeiten im 1.Quartal 2018 ohne Baumaßnahmen ausgewertet. Der Fahrzeitmehrbedarf zwischen den Stationen Milastraße und U-Eberswalder Straße liegt nach dieser Auswertung im Mittel bei 11 Sekunden, zur Spitzenzeit betrug die längste Verspätung 39 Sekunden. Das Fahrpersonal der BVG hat keine entsprechenden Hinweise oder Beschwerden gegeben.

Aufgrund dieser Zahlen hält die BVG es nicht für erforderlich, die Abmarkierung der Sperrfläche zu verlängern, befürwortet aber eine konsequentere Durchsetzung bzw. Überwachung des dortigen Haltverbots. Diese Aufgabe fällt in die Zuständigkeit Ihres Ordnungsamtes.

Aus verkehrlicher Sicht hält die VLB eine Verlängerung der Sperrfläche derzeit für nicht sinnvoll. Aufgrund der sehr komplexen verkehrlichen Abläufe an der Lichtzeichenanlage (LZA) Schönhauser Allee/Eberswalder Straße/Danziger Straße mit einer in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Frequenz im Straßenbahnverkehr (etwa +60%) entstehen erhebliche Sonderfälle im Ablauf der LZA, die sich sowohl auf die Abwicklung im Straßenbahn- als auch im Kfz-Verkehr auswirken.

Eine singuläre Betrachtung eines Verkehrsträgers ist in diesem Zusammenhang nicht zielführend, da sich die Mehrzahl der befahrenen Relationen der Kreuzung im Mischverkehr annähern. Eine Verlängerung der Sperrfläche würde zwar die Symptome behandeln aber gerade im Vorfeld der Kreuzung zu anderen Problemen führen.

Die Aufgabe der Stellplätze würde auch nur begrenzt Abhilfe schaffen, da sich hier eine stark frequentierte Lieferzone befindet. Die Fahrzeuge würden demnach zukünftig nicht mehr im Seitenraum halten sondern vermutlich den rechten Fahrstreifen blockieren und somit zu einer Verringerung des Durchflusses sorgen. Diese Reduktion der Leistungsfähigkeit würde sich wiederum negativ auf die Annäherung der Straßenbahnen auswirken.

Nach Kenntnis der VLB soll die Linie M1 zukünftig nicht im 5-Minuten Takt zum Kupfergraben geführt werden, sondern der Bau einer Kehranlage in Höhe der Haltstelle Masurenstraße sieht eine Reduktion des Taktes an der Kreuzung auf 10 Minuten vor. Die Verstärkung der Linien soll am S+U Pankow enden. Eine weitere Verstärkung der Takte kann an diesem neuralgischen Knotenpunkt nicht erstrebenswert sein, zumal entlang der Schönhauser Allee ein erheblich leistungsfähigeres Verkehrsmittel des ÖPNV parallel verkehrt.

Derzeit zeichnet sich jedoch eine Überplanung der Kreuzung Schönhauser Allee/Ebers-walder Straße/Danziger Straße vor dem Hintergrund des barrierefreien Ausbaus der M10 in Fahrtrichtung Hauptbahnhof ab. Hierbei werden alle Aspekte berücksichtigt und auch die Anregung der BW wird bei dieser Planung nochmal mit geprüft werden.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt





ren Benn                                                                
Bezirksbürgermeister                                                





Vollrad Kuhn   
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
und Bürgerdienste

 

 
 

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