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Drucksache - VIII-0261
Siehe Anlage
Vorlage zur Beschlussfassung |
1. Gegenstand der Vorlage |
Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow von Berlin für das 2. Beschlussentwurf |
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow von Berlin für das Haushaltsjahr 2016 wird genehmigt.
3. Begründung
Gemäß Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) haben die Bezirke nach Schluss des Rechnungsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen, die von der Bezirksverordnetenversammlung zu genehmigen ist.
Die SE Finanzen und Personal hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 gefertigt und über die Einnahmen und Ausgaben nach den §§ 80 bis 87 LHO sowie nach dem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zum Abschluss der Bücher und des Vermögensnachweises für das Haushaltsjahr 2016 (Abschlussrundschreiben 2016) Rechnung gelegt.
4. Rechtsgrundlage
§§ 80 bis 87 LHO
§ 36 Abs. 2 b und Abs. 3, § 4 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 Ziff. 3 BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
ergeben sich aus den Anlagen
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Sören Benn |
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