Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VIII-0233
Das Bezirksamt wird ersucht, der Forderung nach einem zweijährigen Moratorium in Sachen öffentliche Toiletten beizutreten, wie sie von den folgenden Institutionen erhoben wird: der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung, dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderung, dem Landesseniorenbeirat, sowie der Landesseniorenvertretung. Begründung des Ausschusses: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erarbeitet derzeit federführend ein sogenanntes “Toilettenkonzept” für Berlin, daß derzeit in einem ersten Entwurf vorliegt. Schon zu Beginn dieses Arbeitsprozesses erklärte die Landesregierung, daß bis zu seinem Abschluß der derzeitige Ausbaustand unverändert beibehalten werden wird. Für die Mehrheit des Ausschusses kommt das dem von den Antragstellern geforderten “Moratorium” gleich, und der Antrag hat faktisch keine Substanz. Der Ausschuß empfiehlt der BVV mit 2 Ja-Stimmen geben 9 Nein-Stimmen und bei 2 Enthaltungen die Ablehnung der Drucksache.
Begründung Ursprungsantrag Fraktion der AfD: Wir halten es für ausgeschlossen, daß bis zum 31.12.2018 das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren einschließlich finaler Konzepterstellung, Veröffentlichung, Bewerberschau, Entscheidungsfindung, Vertragsgestaltungen, -überprüfungen und -abschlüssen mit neuen Betreibern, Herstellern sowie Controllern beendet sein wird. Ferner halten wir es für unwahrscheinlich, daß bis zu dem genannten Termin Toiletten mit den umfassenden neuen Qualitätskriterien konzipiert, in ausreichender Zahl produziert und geliefert, an allen bestehenden Standorten aufgebaut und schließlich betriebsbereit an die Leitungen angeschlossen sein werden. Darüber hinaus gibt es gute Gründe zu bezweifeln, daß bis Ende 2018 ein Betreiber gefunden sein wird, der den Betrieb mit der bisher gewohnten Zuverlässigkeit gewährleisten kann – zumal die jetzige bewährte Betreiberin, der man dies noch am ehestens zutrauen könnte, durch das Ausschreibungsverfahren faktisch ausgeschlossen ist und sich kaum allein auf den Betrieb der Toiletten bewerben wird. Schließlich böte ein Moratorium den Vorteil, daß eine Überprüfung der Kopplung von Werbung und Toilettenbetrieb durch unabhängige Gutachter stattfinden könnte, bei gleichzeitiger angemessener Beteiligung der Nutzergruppen, insbesondere bei der Standortfrage sowie bei Verhandlungen (ggf. auch mit der aktuellen Betreiberin) über die Umsetzung des neuen Toilettenkonzeptes. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |