Bezirksamt Pankow von Berlin | .11.2018 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: VIII-0221/2017 |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht |
Moorlinse schützen – Umweltbildung ermöglichen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 10.Sitzung am 18.10.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0221/2017
„Das Bezirksamt wird ersucht,
1. zu evaluieren, ob das Parken an der Moorlinse allein durch Straßenschilder (Maß- nahme nach VII-1053/2015) ausreichend unterbunden wird. Ist dies nicht der Fall, sollte ab 01.01.2018 das Parken baulich verhindert werden.
2. ausreichende Lebensbedingungen für Amphibien in der Moorlinse durch geeignete Maßnahmen wieder herzustellen.
3. die als Pufferflächen vorgesehenen Zonen um die Moorlinse als solche durch fol- gende Maßnahmen zu qualifizieren: Beim „Eichenwald“ im Nordosten ist bei den Berliner Forsten auf einen Erhalt des abgrenzenden Charakters und Nutzbarkeit für Umweltbildung hinzuwirken. Bei der Fläche „alter Sportplatz“ im Norden ist drauf hinzuwirken, dass die Absperrung der Fläche und Übernutzung als private Pferdekoppel beendet wird – es sollte ein Trockenrasen-Biotop entstehen und insbes. für Umweltbildung zugänglich gemacht werden. Bei möglichen zukünfti- gen Ersatzmaßnahmen im südlichen Bereich ist nach Möglichkeit auch auf eine Vereinbarkeit mit Umweltbildung wie ökologischen Wanderungen zu achten.
4. die Sicht von der Aussichtsplattform auf die Moorlinse auch für Kinder zu ermögli- chen. Möglichkeiten wären u. a. die Erhöhung zumindest eines Teils der Platt form oder Maßnahmen am Schilfgürtel in der Sichtachse.
5. zu prüfen wie, der Naturerfahrungsraum „Moorwiese“ durch die Einbeziehung an- grenzender Flächen zur Straße im Osten und von Teilflächen beim „alten Sport- platz“ im Süden vergrößert werden kann.“
Wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu 1.
Bereits bei einem Ortstermin am 09.03.2018 konnten keine Autos im Bereich der Moorlinse festgestellt werden. Bei einem nochmaligen Vor-Ort-Termin am 15.10.2018 konnten ebenfalls keine Autos in diesem Bereich beobachtet werden. Da zu diesem Zeitpunkt weder in Berlin, noch in Brandenburg Ferien waren und die Wiltbergstraße mittlerweile für den Autoverkehr wieder frei gegeben ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Autofahrer sich an die Ausschilderung halten.
Zu 2.
Das Gutachten zur Moorlinse ist abgeschlossen und liegt vor. Weitergehende Pufferzonen um die Moorlinse und beruhigte Zonen sollen eingerichtet werden. Wertvolle Baumbestände werden erhalten bzw. qualifiziert. Ergebnisse der Erfassungen dienten bereits als Grundlage für das derzeitige FNP-Änderungsverfahren „Buch V/ Am Sandhaus/ ehem. Krankenhäuser“, in dem die Flächen des Wohnungsbaustandortes Buch V als Grünfläche ausgewiesen werden sollen, um die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen des Vollzugs der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu ermöglichen.
Zu 3.
Für die Sportplatzfläche gab es ein Jahr lang umfangreichen Kontakt mit dem Eigentümer. Die bisherige Nutzung wurde rechtlich geprüft und der Nutzer zur Räumung aufgefordert. Kurzzeitig hatte dies Erfolg, allerdings ist die Fläche im Januar 2018 wieder in Nutzung gegangen. Die Deutsche Wohnen, Eigentümerin der Fläche, ist per E-Mail informiert worden. Beim Ortstermin am 15.10.2018 hielt die Nutzung jedoch an. Der Flächeneigentümer befindet sich weiterhin im Gerichtsverfahren gegen den illegalen Nutzer.
Zu 4.
Eine Erhöhung der Plattform ist aus finanziellen und statischen Gründen nicht zu bewerkstelligen, das Schlagen von Sichtachsen führt zur Beeinträchtigung der in und an der Moorlinse lebenden Arten. Der Schilfgürtel stellt einen natürlichen Schutzstreifen insbesondere für störungsempfindliche Arten wie z.B. Rohrweihe (streng geschützt nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz) dar und sollte daher nicht zerstört werden. Hier müssen Bedürfnisse Einzelner gegenüber den Bedürfnissen der Allgemeinheit, diese Arten zu schützen und zu erhalten, zurücktreten.
Zu 5.
Eine Erweiterung des Naturerfahrungsraums (NER) nach Süden ist wegen der dort vorkommenden streng geschützten Arten nicht möglich.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeister | Daniel Krüger Bezirksstadtrat für Umwelt und öffentliche Ordnung |
Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen |
| | quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ | |
- Fläche
- Versiegelungsgrad | X | | | | | |
- Wasser
- Wasserverbrauch | X | | | | | |
- Energie
- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie | X | | | | | |
- Abfall
- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen | X | | | | | |
- Verkehr
- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege | X | | | | | |
- Immissionen
- Schadstoffe - Lärm | | X | X | | | |
- Einschränkung von Fauna
und Flora
| | X | X | | | |
- Bildungsangebot
| X | | | | | |
- Kulturangebot
| X | | | | | |
- Freizeitangebot
| X | | | | | |
- Partizipation in Entschei-dungsprozessen
| X | | | | | |
- Arbeitslosenquote
| X | | | | | |
- Ausbildungsplätze
| X | | | | | |
- Betriebsansiedlungen
| X | | | | | |
- wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen
| X | | | | | |
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.