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Drucksache - VIII-0070
Gemäß § 34 AZG setzt sich der Beirat für Sozialhilfeangelegenheiten aus
zusammen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Die Wahl zu den Punkten b, c und d. erfolgt in einem gesonderten Verfahren (siehe Drs. VIII-0075).
Folgende Kandidaten der BVV stellen sich zur Wahl als Beiratsmitglieder:
Linksfraktion Sophie Emma Lucie Meyer Fraktion der SPDMike Szidat Bündnis 90/ Die Grünen Ute Schnur Fraktion der CDU Sebastian Bergmann
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