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Drucksache - VII-1100
Der Ausschuss hat den überwiesenen Antrag beraten und ihn geändert. Der Ausschuss empfiehlt der BVV den so geänderten Antrag abzulehnen:
Abstimmung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren:
Ja 3, Nein 6, Enthaltung 4
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, das Jobcenter Pankow durch die Trägerversammlung aufzufordern, bis zum 31.05.2016 ein Handlungskonzept vorzulegen, wie die Anzahl an offenen Widersprüchen beim JobCenter Pankow reduziert werden kann. Das Konzept ist spätestens zum 10.06. 2016 der BVV zur Kenntnis zu geben.
Begründung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren:
In der Diskussion wurde klar, dass die im Ursprungsantrag intendierte Verbindung zwischen dem Abbau der offenen Widersprüche und der damit einhergehenden Verringerung der Verwaltungskosten nicht gegeben ist. Daraufhin wurde vom Einreicher die vorgeschlagene Streichung des Teilsatzes zur Senkung der Verwaltungskosten übernommen. Eine Mehrheit im Ausschuss war aber der Meinung, dass die Kapazitäten besser zur Abarbeitung der aktuellen Vorgänge im JobCenter genutzt werden sollten. Offensichtlich hat das Jobcenter bereits Schritte zur Verringerung der offenen Widersprüche eingeleitet und dabei auch Erfolge erzielt. Ein erneutes Konzept sei entbehrlich.
Text Ursprungsantrag Piratenfraktion:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Jobcenter Pankow durch die Trägerversammlung aufzufordern, bis zum 31.05.2016 ein Handlungskonzept vorzulegen, wie die Anzahl an offenen Widersprüchen beim JobCenter Pankow reduziert werden kann und die Verwaltungskosten des Jobcenters gesenkt werden können. Das Konzept ist spätestens zum 10.06.2016 der BVV zur Kenntnis zu geben.
Begründung Ursprungsantrag:
Die Zahlen der unerledigten Widersprüche sind immer noch unangemessen hoch. Siehe hierzu: http://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=2886. Da der Bezirk durch den kommunalen Finanzierungsanteil an den Gesamtverwaltungskosten beteiligt ist und in der Vorlage zur Kenntnisnahme des Senates unter der Drucksache II D – HB 5220 -1/2015 (http://www.parlament-berlin.de/ados/17/UABez/vorgang/ubz17-0109.A-v.pdf ) darauf hingewiesen wird, dass dieser Titel im Bezirkshaushalt zukünftig nur noch zu 5 % basiskorrigiert wird, ergibt sich hierdurch ein weiteres Kostenrisiko zu Lasten der Bezirke. Deshalb hat der Bezirk ein eigenes Interesse an der Reduzierung der jährlich immens steigenden Verwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung. Verwaltungskosten werden vor Allem auch durch die Bearbeitung von Widersprüchen, Betreuung von Klageverfahren, förmliche Zustellungen der Widersprüche, hierfür nötige Gebühren und Auslagen, Kopierpapier, Stifte, Drucker, Datenpflege, Gebühren für verschiedene in Anwendung befindliche Computerprogramme, Toner usw. verursacht.
Verschiedene BVV-Beschlüsse (z.B. Clearingstelle, Ombudsstelle) wurden von der Trägerversammlung nicht weiterverfolgt. Daher ist es nun an der Trägerversammlung des JobCenters Pankow selbst einen Lösungsansatz zur Reduzierung der Verwaltungskosten aufzuzeigen und umzusetzen.
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