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Drucksache - VII-1056
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Notunterkünfte in Sporthallen als allerletzte Alternative |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 36. Sitzung am 16.12.2015 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-1056
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass
- weiterhin, solange es im Bezirk oder im Land Berlin kurz-, mittel- oder langfristig erschließbare Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete gibt, diese als mögliche Nutzungen grundsätzlich Turnhallen vorzuziehen.
- die Sporthallen nach ihrer Nutzung als Notunterkünfte mit finanziellen Mitteln des Senats unverzüglich wieder dem Schul- und Vereinssport zur Verfügung gestellt werden.
- den Sportvereinen ein finanzieller Ausgleich für Personal- und Sachkosten zu gewähren ist, die durch den Nutzungsausfall entstanden sind.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt setzte sich wiederholt auf verschiedenen Ebenen für die Umsetzung der o. g. Drucksache ein. Nach derzeitigem Stand liegen folgende Ergebnisse vor: Zu 1. Der Senat positionierte sich in seinen Eckpunkten für das Flüchtlingsmanagement wie folgt zu einem künftigen Verzicht hinsichtlich der weiteren Belegung von Sporthallen: Der Senat wird auf die weitere, über die bereits vorgelegte Liste hinausgehende, Belegung von Turnhallen verzichten. Dafür sind alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Sicherstellung von nichtgenutzten gewerblichen Objekten zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zu ergreifen. Großkapazitäten sind so schnell wie möglich auch gegen Widerstände belegungsfähig zu machen. Zu 2. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft bildet in Absprache mit dem Landessportbund, den Bäderbetrieben und privaten Sportanbietern ein „Bündnis für Schulsport“, mit dem Schulen , die durch Notbelegungen direkt oder indirekt mit Unterrichtsausfall betroffen sind, zusätzliche Sportangebote bis Juni 2016 buchen können. Für entsprechende Angebote (wie z.B. Schwimmen, Eislaufen, Klettern, Tennis, Gymnastik, Fitness, Tanzen, Rudern) stellt der Senat kurzfristig ein Sonderbudget in Höhe von bis zu 1,5 Mio. € zur Verfügung, mit dem auch ggf. notwendige Transportkosten von und zu alternativen Sportangeboten / Sportstätten ausgeglichen werden können. Zu den Eckpunkten für das Flüchtlingsmanagement positionierte sich das Bezirksamt mit Schreiben vom 25.02.2016 folgendermaßen: Die Vorlage geht von der Finanzierung alternativer Sportangebote aufgrund der Nutzung von Turn- und Sporthallen als Notunterkünfte bis lediglich Juni 2016 aus. Eigentlich ist aber allen Verantwortlichen bewusst, dass Einschränkungen im Schul- und Vereinssport auch darüber hinaus andauern werden, da nicht alle Sporthallen voraussichtlich bis Juni freigeräumt sein werden. Selbst Sporthallen, die im Juli freigezogen wären, müssen saniert, instand gesetzt oder wie auch immer für die Nutzung wieder hergerichtet werden. Das wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich gehe davon aus, dass für den Einsatz des Sonderbudgets mindestens ein Zeitraum bis zum Jahresende einzuplanen wäre, um sowohl Schulen als auch Vereine mit alternativen Sportangeboten unterstützen zu können. Was gänzlich fehlt, ist ein Hinweis auf die Wiedernutzbarmachung der Sporthallen für den Sport. Hierfür werden Kosten in nicht zu unterschätzender Höhe anfallen. Zu 3. Auch für den Bereich des Vereinssports wird durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport den Sportvereinen und –verbänden, die durch Notbelegung direkt betroffen sind, eine Unterstützung bei Anmietung von Ersatzräumlichkeiten zur Sportausübung und gegebenenfalls notwendige Transport- und Lagerkosten angeboten. Im Gegenzug erwartet der Senat von den begünstigten Vereinen das Bereitstellen von Sportangeboten oder -aktivitäten für Flüchtlinge. Herr Staatssekretär Krömer unterrichtete den Ausschuss für Sport des Abgeordnetenhauses am 19.02.2016 über folgenden Stand hinsichtlich des Kostenersatzes:
Der Senat habe am 9. Februar 2016 eine Kostenersatzrichtlinie zur Abmilderung der Folgen der Sicherstellung von Sporthallen zur Flüchtlingsunterbringung beschlossen. Damit könnten Kosten für die Anmietung von Ersatzräumen, den Transport und die Lagerung von Sportgeräten und -anlagen ausgeglichen werden. Die Richtlinie regle neben dem Erstattungszweck auch die Erstattungsvoraussetzungen, die Höhe sowie das Verfahren zur Beantragung. Für das Jahr 2016 stelle der Senat bis zu einer Million Euro zur Verfügung. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne | Lioba Zürn-Kasztantowicz |
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