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Drucksache - VII-1027
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Pankow wird „Kinderfreundliche Kommune“ |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 37. Sitzung am 27.01.2016 angenommenen Ersuchens (Empfehlung) der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-1027
Das Bezirksamt wird ersucht, die Möglichkeit einer Bewerbung des Bezirks Pankow um eine Auszeichnung als „Kinderfreundliche Kommune“ zu überprüfen und damit das bezirkliche Handeln anhand von internationalen Standards verstärkt auf Kinder und Jugendliche auszurichten.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Für den Bezirk Pankow ist es grundsätzlich möglich, sich um das Siegel “Kinderfreundliche Kommune“ zu bewerben. Da sich dieses Siegel als Qualitätsstandard zur Umsetzung der Kinderrechte der Vereinten Nationen versteht (nachfolgend als VN-Kinderrechte benannt), handelt es sich um einen Prozess, der mit einer Beschlussfassung startet. Dieser Prozess beinhaltet sechs Schritte sowie neun Bausteine für die Umsetzung, die alle Ressorts des Bezirkes betreffen werden. Dabei werden sowohl die Verwaltung und Politik als auch die Kinder- und Jugendlichen zur momentanen Situation befragt. Auf dieser Basis und der Kenntnis der bisherigen Grundlagen in Pankow wird ein Aktionsplan erstellt, der in den folgenden Jahren umzusetzen ist. Dieser Aktionsplan sollte ebenfalls Parameter aus anderen bzw. für andere Beschlüsse der BVV wie z. B. das „Konzept zur Behindertenfreundlichkeit in Pankow“ oder die „Leitlinien für eine Bürgerfreundliche Kommune“ beinhalten, die die Rechte von Kindern und Jugendlichen direkt berühren. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Im Haushaltsplan 2016/2017 konnten für die erforderlichen 16.000 € pro Jahr noch keine Mittel eingeplant werden.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Es werden alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren einbezogen und beteiligt, unabhängig von Herkunft, Kultur, Hautfarbe, vom Geschlecht, der Sprache, der Religionszugehörigkeit, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Siehe Tabelle.
Zudem sind individuelle Eindrücke bei denjenigen jungen Menschen, die bereits an Beteiligungsverfahren teilgenommen haben, als Auswirkung und nachhaltige Entwicklung erwähnenswert, da dadurch auch das Engagement für zukünftige Beteiligungen gefördert wird.
Kinder- und Familienverträglichkeit
Im Artikel 3 der VN Kinderrechtskonvention ist seit Verabschiedung ausgeführt, dass alle Entscheidungen und Beschlüsse auf das „Wohl des Kindes (best interest) zu prüfen“ sind., Seit der Rücknahme der Vorbehalte durch Deutschland im Jahr 2010 bedeutet das, dass schon heute diese Prüfung erfolgen muss. Um rechtssichere Entscheidungen zu gewinnen, bedarf es bereits jetzt der schriftlichen Grundlage.
Auch die ressortübergreifende Arbeit zum „Wohl des Kindes“ wird in den „Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ (März 2015) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ausführlich beschrieben. Der Beschluss zur Erreichung des Siegels würde diesen Prozess der vernetzten Planung in Pankow im Interesse junger Menschen deutlich verbessern.
Jens-Holger Kirchner | Christine Keil |
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad | X |
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- Wasserverbrauch | X |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie | X |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen | X |
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- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege | X |
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- Schadstoffe - Lärm | X |
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| X |
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| X |
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| X |
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Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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