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Drucksache - VII-1007
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .11. 2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in Erledigung der Drucksache Nr. VII - 1007
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Betr.:Finanzielle Unterstützung für ehrenamtliche Betreuung Geflüchteter
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der Sitzung am 08.07. 2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VII - 1007 -
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche finanziellen Mittel unter welchen Voraussetzungen zur Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuung von Geflüchteten bereitgestellt werden können. Es soll ermittelt werden, ob Ehrenamtsmittel der Freiwilligenagentur oder Sachmittel aus dem Etat der Integrationsbeauftragten dazu genutzt werden können, die Aufwendungen der ehrenamtlichen Helfer zu erstatten. Es soll außerdem eine Gleichstellung innerhalb des Systems der Ehrenamtsmittel geprüft werden, so dass die Freiwilligen bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert sind. Die UnterstützerInnenkreise im Umfeld der Unterkünfte für Geflüchtete sollen über die Ergebnisse informiert und bei der Beantragung und Verteilung unterstützt werden.“
wird gemäß §13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die rechtliche Grundlage für die Zahlung von Aufwendungen aus dem Bezirkshaushalt an Ehrenamtliche ist das „Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen“. In der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz ist definiert, wer Anspruch auf Entschädigungen hat: „Die Mitglieder von Ausschüssen, Beiräten, Kommissionen und Schiedsgerichten (Ausschüsse), die in der Hauptverwaltung oder in den Bezirksverwaltungen auf Grund von Rechtsvorschriften oder durch Senatsbeschluß gebildet sind oder auf Grund eines Senatsbeschlusses nach dieser Verordnung zu entschädigen sind.“ Weder werden in der Verordnung Möglichkeiten zur Gewährung einer Aufwandsentschädigung an Ehrenamtliche im Bereich der Flüchtlingsarbeit genannt, noch existiert ein entsprechender Senatsbeschluss.
So lange für eine finanzielle Unterstützung für die ehrenamtliche Betreuung Geflüchteter keine rechtliche Grundlage besteht, kann das Bezirksamt keine finanzielle Unterstützung leisten.
Die Ehrenamtlichen in Berlin sind bei Aktivitäten mit Flüchtlingen (z.B. Ausflügen) versichert, wenn die Aktivität zum Wohle der Allgemeinheit stattfindet, d.h. die Veranstaltung muss grundsätzlich offen für alle sein. Wenn persönliche Beziehungen und Freundschaft überwiegen, besteht kein Versicherungsschutz für die Ehrenamtlichen.
Ausführliche Informationen zum Versicherungsschutz in der Ehrenamtsarbeit im Land Berlin stehen auf folgender website:
www.berlin.de/buergeraktiv/informieren/versicherung/
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine Auswirkungen
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister
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