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Drucksache - VII-0853
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0853
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Fahrradabstellplätze vor der Sozialberatungsstelle Dänenstraße 19
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 27. Sitzung am 26.11.2014 angenommenen Antrages der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0853
„Das Bezirksamt wird ersucht, vor der Sozialberatungsstelle Caritas Erzbistum Berlin „Alle Ressourcen mobilisieren“ in der Dänenstraße 19, 10439 Berlin, mindestens 6 Fahrradabstellplätze einzurichten. Dabei soll auch die Umnutzung von PKW-Stellplätzen in Fahrradabstellplätze geprüft werden.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Umwandlung von Stellplätzen vor der genannten Einrichtung, zu Gunsten von Fahrradabstellplätzen, ist rechtlich nicht möglich, da keine Gefährdungen des Fußgängerverkehrs vorliegen. In der Begründung (zur Drucksache) wird lediglich von Konflikten der Bewohner mit den Besuchern berichtet. Es handelt sich hierbei um eine Bereitstellung öffentlicher Straßenflächen zur Privilegierung privater Interessen im Zusammenhang mit allgemein erwünschten Verhaltensweisen. Bekanntlich dürfen Straßenverkehrsbehörden verkehrsbeschränkende Maßnahmen nur aus den in § 45 StVO genannten Gründen der Sicherheit und Ordnung des Ver-
kehrs anordnen. Die geplante Maßnahme muss zur Abwendung oder Minderung einer Gefahr erforderlich und geeignet sein. Die Eingriffsnorm des § 45 (1) Satz 1 StVO ist keine geeignete Grundlage für Verkehrsbeschränkungen im Zusammenhang mit der Einrichtung von Fahrradparkplätzen im Interesse einer Förderung des Verzichts auf das KFZ zu Gunsten des Fahrrades.
Des Weiteren sind gemäß § 50 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) für öffentlich zugängliche Gebäude, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr mit Fahrrädern zu erwarten ist, ausreichend Abstellmöglichkeiten für diese vorzusehen. Die Möglichkeit der Schaffung dieser Fahrradabstellanlagen ist zuerst auf dem eigenen Grundstück zu prüfen. Dies gilt auch für die Sozialberatungsstelle Caritas Erzbistum Berlin.
Falls hier wider Erwarten diese Prüfung negativ ausfallen sollte, können diese Abstellanlagen auch auf dem davor gelegenen öffentlichen Flächen eingerichtet werden. Hier hat die Sozialberatungsstelle Caritas Erzbistum Berlin selbstverständlich die Möglichkeit, wie viele andere Nutzer von Erdgeschosszonen auch, bei der zuständigen bezirklichen Straßenverkehrsbehörde die Aufstellung eines mobilen Fahrradständers im Rahmen des Anliegergebrauches der öffentlichen Straße zu beantragen.
Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt anzusehen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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