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Drucksache - VII-0815
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
4. Zwischenbericht |
Bezirkliche Spielplatzplanung fortschreiben |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 26. Sitzung am 15.10.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0815/2014
„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, die bezirkliche Spielplatzplanung fortzuschreiben, um anhand der aktuellen Bestandssituation innerhalb der Versorgungsbereiche und -einheiten die Versorgung zu analysieren, Handlungsbedarfe zu erkennen und die Planung zum Neubau und Umbau von öffentlichen Spielplätzen gesamtbezirklich festzulegen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das vom Stadtentwicklungsamt beauftragte Gutachten unter der Überschrift „Konzept der sozialen und grünen Infrastruktur für den Zeitraum bis 2030“ betrachtet unter anderem die Versorgungssituation mit öffentlichen Spielplätzen auf der übergeordneten LOR - Ebene (Bezirksregion) und nimmt keine konkreten Aussagen zu planerischen Ansätzen vor. Insbesondere Aussagen zu den notwendigen Maßnahmen und deren Verortung im Bezirk konnten nicht erfolgen.
Nach § 7 Kinderspielplatzgesetz ist eine Analyse zum Zusammenhang der fußläufigen Erreichbarkeit von Spielplätzen für Kinder vorzunehmen. Dazu müssen wesentlich kleinere Planungs- und Versorgungseinheiten gebildet und untersucht werden.
Aufgrund dessen hat das Umwelt- und Naturschutzamt im Jahr 2017 die Erarbeitung eines bezirklichen Spielplatzplanes beauftragt. Es konnten zusätzliche Mittel aus der Wohnbauleitstelle und einem laufenden ISEK-Verfahren für folgende Planungsräume eingesetzt werden: Blankenfelde, Rosenthal, Niederschönhausen, Schönholz, Wilhelmsruh, Herthaplatz, Buchholz, Pankow Zentrum und Pankow Süd sowie Greifswalder Straße.
Die Fortschreibung der bezirklichen Spielplatzplanung ist daher noch für die ausstehenden 30 Planungsräume weiterzuführen:
Bucher Forst, Buch, Lietzengraben,
Karow-Nord, Alt-Karow, Blankenburg,
Heinersdorf, Märchenland, Gustav-Adolf-Straße,
Weißer See, Weißenseer Spitze, Behaimstraße,
Komponistenviertel, Rennbahnstraße, Buschallee,
Hansastraße, Arnimplatz, Falkplatz,
Humannplatz, Erich-Weinert-Straße, Volkspark Prenzlauer Berg,
Helmholtzplatz, Anton-Saefkow-Park, Conrad-Blenkle-Straße, Eldenaer Straße, Teutoburger Platz, Kollwitzplatz,
Thälmannpark, Winsstraße, Bötzowstraße
Der Planungsraum 10104 „Lietzengraben“ ist aufgrund der geringen Einwohnerzahl gegenwärtig zu vernachlässigen.
Um auch für diese Planungsräume aktuelle Aussagen zur Spielplatzsituation zu erhalten, bemüht sich das Umwelt- und Naturschutzamt, wie bereits in der Vergangenheit, um weitere Gutachtenmittel. Im Hinblick auf kommende Haushaltsfestlegungen sollte eine personelle Ausstattung des Umwelt- und Naturschutzamtes mit einer vollen Spielplatzplanungsstelle vorgesehen werden, um die stetige Fortschreibung der Spielplatzplanung sicherstellen und womöglich beschleunigen zu können.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Erarbeitung des bezirklichen Spielplatzplans unterstützt im Verwaltungshandeln den Kinderwohlvorrang nach Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention.
Sören Benn |
Daniel Krüger |
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad |
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- Wasserverbrauch |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen |
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- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege |
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- Schadstoffe - Lärm |
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| X | X |
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