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Drucksache - VII-0724
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 01.2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0724
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Generationenspielplatz für die Kolonie Buch
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 26. Sitzung der BVV am 15.10.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0724
„Das Bezirksamt wird ersucht, die Einrichtung eines Generationen-Spielplatzes für die Kolonie Buch (Hörstenweg 79A, 13125 Berlin) umzusetzen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt Pankow hat per Bezirksamtsbeschluss-Nr. V-1370/2006 vom 21.03.2006 einen bezirklichen Spielplatzplan beschlossen. Für das angefragte Grundstück Hörstenweg 79A wurde im Jahr 2005 eine fachlich begründete Stellungnahme zum Bedarf eines Kleinkinderspielplatzes abgegeben, welche den Verkauf des Grundstückes verhinderte. Das nur 582 m² große Grundstück konnte daraufhin als Planungsgrundstück im Spielplatzplan (s. S.683) aufgenommen werden. Der Bau des Kinderspielplatzes ist in die bezirkliche Investitionsplanung aufgenommen worden. Planungsbeginn soll 2016 sein, der Bau ist für 2017 vorgesehen. Die Ausweisung des Planungsgrundstücks als Kleinkinderspielplatz wird aus planerischer Sicht mit der Art und Dichte der umgebenden Bebauung und der besonderen Verhältnissen hinsichtlich der Lage des Grundstücks begründet. Dazu muss angemerkt werden, dass im nordwestlichen Bereich des Grundstücks Hörstenweg 79A das Naturschutzgebiet 19 - Mittelbruch angrenzt. Planerisches Ziel der Rücküberführung des Grundstücks in das Bezirksvermögen war außer der Zweckbestimmung Kinderspielplatz auch die Möglichkeit einer Erschließungsfunktion für Pflegemaßnahmen des NSG zeitgleich realisieren zu können. Eine Ausweisung des kleinen Grundstücks von ca. 15m x 39m mit einer Nutzung aller Altersgruppen, hier Generationen-Spielplatz, kann unabhängig davon, dass es schon von der Größe her für die gewünschte Nutzung ungeeignet ist, zusätzlich zu negativen Einflüssen und Beeinträchtigungen des Naturschutzgebietes führen.
Auch die Abteilung Stadtentwicklung möchte Mehrgenerationenspielplätze realisieren, jedoch fehlt es hier leider an der entsprechenden Flächengröße. Im Kinderspielplatzgesetz werden in § 8 Abs. 1 folgende Grundstücksgrößen für die unterschiedlichen Spielplatzarten maßgebend aufgeführt:
(1) Für die einzelnen Spielplatzarten gelten folgende Richtwerte: 1. Kleinkinderspielplätze 150 m² nutzbare Spielfläche 2. Allgemeine Spielplätze 2 000 m² nutzbare Spielfläche 3. Pädagogisch betreute Spielplätze 4 000 m² nutzbare Spielfläche
Ein Generationen-Spielplatz, welcher im Kinderspielplatzgesetz als solcher nicht aufgeführt wird, muss erfahrungsgemäß Flächen aufweisen, die auch von unterschiedlichen Altersgruppen genutzt werden können. In Anlehnung der Richtwerte aus dem Kinderspielplatzgesetz sind Grundstücke ab 3.000 m² und größer für diese Nutzung geeignet.
Ein sehr gelungenes Beispiel gibt es beispielsweise im Bezirk Spandau im Spektepark. Hier wurde ein Mehrgenerationenpark (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadtumbau/Mehrgenerationenplatz.6636.0.html) innerhalb der Parkanlage errichtet.
Um für den Planungsraum Bucher Forst einen Mehrgenerationenpark planen zu können, sollte die Nachnutzung des landeseigenen Friedhofes Viereckweg 114, welcher ab 2021 hinsichtlich der Nutzungsänderung zur Verfügung stehen könnte, überprüft werden. Das Bezirksamt wird dies jedenfalls vorschlagen und die Nachnutzung als Mehrgenerationenpark favorisieren.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Jens-Holger Kirchner Stellv. Bezirksbürgermeister
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