Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VII-0713
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Elektromobilität II |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 25. Sitzung am 17.09.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0713
Das Bezirksamt wird ersucht:
„1. Mit den anderen Berliner Bezirken (insbesondere denen östlich des Branden- a. Wie es diesen Bezirken gelungen ist, sog. Orte der Elektromobilität zu b. Wie es diesen Bezirken gelungen ist, eine wesentlich höhere Anzahl an c. Wie es diesen Bezirken gelungen ist, zahlreiche private Partner zu finden, die Dieses soll mit dem Ziel erfolgen, von den anderen Bezirken zu lernen und den Entwicklungsrückstand hinsichtlich der Elektromobilität im Bezirk Pankow abzubauen. 2. Mit den im Bezirk Pankow tätigen Car-Sharing-Unternehmen in den Dialog zu 3. Zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um die Nutzung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen im Bereich der parkraumbewirtschafteten Zonen (zum Beispiel durch Ermäßigung oder Erlass der Parkgebühren) attraktiver zu gestalten. 4. Mit den Ver- und Entsorgungsbetrieben Gespräche aufzunehmen, wie die mit Verbrennungsmotoren ausgestatteten Fahrzeuge durch solche mit Elektroantrieb (zumindest temporär im Rahmen eines Pilotprojekts) ersetzt werden können. 5. Eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe „Elektromobilität“ zu bilden, die alle
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
zu 1. und 2. Für die Erweiterung der Ladeinfrastruktur ist federführend das Ladeinfrastrukturbüro (LIB) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig. Dort gehen Anträge zur Weiterleitung an die Bezirke ein. Dort wird die Planung und über die Vergabe von Fördermitteln entschieden. Für das Prozedere wurde eine Arbeitshilfe erarbeitet und den Interessenten zur Verfügung gestellt, die die einheitlichen Genehmigungsverfahren sicherstellen sollen. Das LIB erarbeitet Suchräume und begleitet den bezirksübergreifenden Planungsprozess und Kommunikationsprozess. Mit Firmen werden entsprechende öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen, die die Rahmenbedingungen klären. Das Straßen- und Grünflächenamt erhält dann die vorgeprüften Anträge und hat sowohl die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen als auch die straßenrechtlichen Genehmigungen zu bearbeiten. Die Standortwahl richtet sich somit nach dem Suchraumkonzept, den straßenverkehrs- und straßenrechtlichen Möglichkeiten und nicht zuletzt nach den wirtschaftlichen Erwägungen der Betreiberfirmen. Somit ist die Möglichkeit des Bezirkes zur Beeinflussung sehr begrenzt. Durch die wohlwollende Prüfung der Standorte und zahlreiche Klärungsgespräche mit dem LIB, als auch mit den Antragstellern, trägt das Bezirksamt selbstverständlich zur zügigen Umsetzung des Projektes bei. Inzwischen sind die Ladesäulen installiert.
zu 3. Zur Beantwortung der Frage 3 wird ein Protokollauszug aus der Sitzung Verkehrslenkung Berlin - bezirkliche Straßenverkehrsbehörden vom 26.03.15 zitiert:
"Nutzer von elektronisch betriebenen Fahrzeugen sollen künftig Sonderprivilegien erhalten. Das sieht das Elektromobilitätsgesetz vor, das vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Ziel des Gesetzes ist es, die Elektromobilität in Deutschland durch neue Anreize zu fördern. Zu den möglichen Privilegierungen, die lediglich als Option gesetzlich reglementiert werden, zählen reduzierte Parkgebühren, die Ausnahme von Zufahrtsbeschränkungen (wegen Lärm und Abgas), Reservierung bestimmter Parkstände zur Nutzung einer Ladeinfrastruktur oder auch die Freigabe von Busspuren. Über die jeweilige Umsetzung der Privilegierungen entscheiden die Kommunen. Um die Sonderregeln für elektrisch betriebene Fahrzeuge umsetzen und kontrollieren zu können, sollen Elektrofahrzeuge besonders gekennzeichnet werden."
Diese Möglichkeiten stellen die Rahmenbedingungen dar, die dann durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für das Land Berlin einheitlich zu regeln sind.
zu 4. Eine rechtliche Möglichkeit, die Ver- und Entsorgungsbetriebe zum Austausch ihrer Fahrzeuge zu bewegen, besteht für das Bezirksamt nicht. Das Bezirksamt steht im Austausch mit der BSR, um von den dortigen Überlegungen zum Einsatz von Elektrofahrzeugen lernen zu können.
zu 5. Aufgrund der klaren Zuständigkeiten und der Einrichtung des o. g. Ladeinfrastrukturbüros wäre die Bildung einer bezirklichen Arbeitsgruppe eine Doppelstruktur, die es zu vermeiden gilt.
Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Jens-Holger Kirchner
stellv. Bezirksbürgermeister
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