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Drucksache - VII-0591
Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin für die VII. Wahlperiode (siehe Anlage) ist die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin für die VII. Wahlperiode.
Durch die Beanstandung des GO-Beschlusses mit Bezug auf § 41 durch das Bezirksamt und die Bestätigung dieser Beanstandung durch die Bezirksaufsicht hat der zGO-Ausschuss am 27.11.13 erneut die Geschäftsordnung debattiert und eine mögliche Neufassung des § 41, Absatz 5 besprochen.
Dabei hat sie folgende Änderung des § 41 , Absatz 5 der Geschäftsordnung der BVV Pankow abgestimmt:
"An einem nichtöffentlichen Teil einer Tagung oder Sitzung nehmen regelmäßig nur Bezirksverordnete und die Mitglieder des Bezirksamtes teil. Es können auch durch die Vorsteherin/den Vorsteher bestimmte oder durch das Bezirksamt ausgewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes sowie auf Beschluss bestimmte weitere sachkundige Personen zugelassen werden."
Die Abstimmung erfolgte einstimmig mit 12/0/0.
Der Ausschuss hat dann abermals über die Geschäftsordnung der BVV Pankow in der nunmehr geänderte Fassung abgestimmt. Dabei hat sich der Ausschuss einstimmig wiederum mit 12/0/0 für die neugefasste Geschäftsordnung ausgesprochen und empfiehlt der BVV daher die Geschäftsordnung der BVV Pankow in der nunmehr geänderten Fassung zur Annahme.
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