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Drucksache - VII-0581
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 03. 2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0581
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Car-Sharing-Stellplätze besser gegen Fremdparken schützen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 20. Sitzung am 29.01.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0581
"Das Bezirksamt wird ersucht, 1. Maßnahmen einzuleiten, die im Bezirk ein Fremdparken auf Stellplätzen verhindern, die für Car-Sharing vorbehalten sind.
2. Hierbei ist zu prüfen, ob z.B. durch eine Markierung auf dem Straßenbelag deutlich sichtbar darauf hingewiesen werden kann, dass Stellplätze nur von den Car-Sharing-Autos genutzt werden dürfen. Die Markierung sollte im ersten Schritt auf Car-Sharing-Stellplätze erfolgen, die besonders häufig durch Fremdparken betroffen sind. Die Erfahrungen sind für weitere Maßnahmen auszuwerten.
3. Die Kosten sind von den Car-Sharing-Unternehmen zu tragen."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Car-Sharing-Stellplätze sind mit einer Rahmenmarkierung sowie Verkehrszeichen (Halteverbot mit Zusatz "Carsharing frei") eindeutig gekennzeichnet und für jeden Verkehrsteilnehmer gut erkennbar. Die wiederholt durch ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge auftretenden Verkehrsbehinderungen sind eine Erscheinung, welche stadtweit in Gebieten mit hohem Parkdruck immer wieder beobachtet werden, weil sich ein Großteil der Kraftfahrer über die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts in rücksichtsloser und egoistischer Weise hinwegsetzten.
Nach einer Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof NZV von 1988, 58: "Können Gefahren bei zweckgerechter Straßennutzung und gebotener Aufmerksamkeit vermieden werden, sind selbst bei schwierigen Verkehrslagen zusätzliche oder erläuternde Hinweise durch Verkehrsschilder bzw. Markierungen entbehrlich.
Ergänzend sind im Bezirksamt derzeit keine Beschwerden der Carsharing-Unternehmen bezüglich der vorgetragenen Problematik bekannt.
Demnach ist also zusammenfassend festzustellen:
Es ist davon auszugehen, dass selbst bei einer weiteren Markierung das o. g. Verhalten nicht merklich verhindert werden würde.
Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt anzusehen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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