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Drucksache - VII-0551
Bezirksamt Pankow von Berlin .01.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Drucksache Nr.: VII-0551/2013
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Maßnahme- und Zeitplan für die Übertragung des Kulturareals am
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 18. Sitzung am 06.11.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII - 0551/2013
"Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bis 31.12.2013 einen Maßnahme- und Zeitplan für die treuhänderische Übertragung des Kulturareals am Thälmannpark vorzulegen. Dieser soll einen Finanzierungsplan enthalten, welcher die veränderten Ansätze bei den Einnahmen und Ausgaben jeweils bezogen auf das Haushaltsjahr darstellt."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat mit Beschluss-Nr. VII - 0547/2013 vom 25.06.2013 dem Abschluss eines Grundstückstreuhand- und Grundstücksübertragungsvertrages und des Gewerbemietvertrages für das Grundstück Danziger Straße 101, 103, 105 in 10405 Berlin mit der Gesellschaft für StadtEntwicklung GSE gGmbH (nachfolgend GSE genannt), vorbehaltlich der Zustimmung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und der Senatsverwaltung für Finanzen, zugestimmt.
Die GSE hat bei ihrem Treugeber, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, die Zustimmung zu den Verträgen beantragt. Die Zustimmung liegt seit dem 08.01.2014 vor. Der Antrag auf Zustimmung zur Übertragung der Danziger Straße 101 - 105 in das Treuhandvermögen der GSE gGmbH ist daraufhin bei der Senatsverwaltung für Finanzen gestellt worden.
Haben die Senatsverwaltungen ihre Zustimmungen erklärt, so ist der Abschluss des Grundstückstreuhand- und Grundstücksübertragungsvertrages außerdem dem zuständigen Unterausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin anzuzeigen. Nach der vom Berliner Abgeordnetenhaus mit Gesetz vom 04.11.2013 beschlossenen Änderung der §§ 63 und 64 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sind dem zuständigen Unterausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin (Unterausschuss Vermögensverwaltung) alle den Erwerb, die Belastung oder die Veräußerung von Grundstücken betreffenden Geschäfte zur Unterrichtung vorzulegen. Der Unterausschuss wird aufgrund dieser Unterrichtung prüfen, ob ein Grundstücksgeschäft wegen seiner besonderen politischen Bedeutung gemäß § 64 Abs. 2, Satz 1, Nr. 8 LHO dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Liegt ein Fall von besonderer politischer Bedeutung vor, kann der Hauptausschuss einen entsprechenden Beschluss fassen. In diesen Fällen bedarf das Grundstücksgeschäft dann der Einwilligung des Abgeordnetenhauses. Nach § 64 Abs. 9 zweiter Satz LHO ist geregelt, dass ein Geschäft nicht einwilligungsbedürftig ist, wenn der Hauptausschuss nicht innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtung des Unterausschusses Vermögensverwaltung einen entsprechenden Beschluss fasst.
Die Senatsverwaltung für Finanzen ist für die Unterrichtung des Unterausschusses Vermögensverwaltung zuständig. Das Bezirksamt muss das vorgesehene Grundstücksgeschäft dort anzeigen und wird dann von der Senatsverwaltung für Finanzen informiert, ob der Hauptausschuss das Geschäft unter Wahrnehmung des parlamentarischen Selbstbefassungsrechtes an sich gezogen hat oder das Geschäft abgeschlossen werden kann.
Da der Zeitpunkt für die Entscheidung der Senatsverwaltung für Finanzen sowie die Unterrichtung/Entscheidung des Hauptausschusses bzw. ggf. die Einwilligung des Abgeordnetenhauses nicht bestimmt werden können, ist die Erarbeitung eines konkreten Maßnahme- und Zeitplanes nicht möglich. Gleiches gilt für die Vorlage eines Finanzierungsplanes mit veränderten Ansätzen bei den Einnahmen und Ausgaben. Dieser ist abhängig von dem Haushaltsjahr, in dem der Nutzen- und Lastenwechsel erfolgen wird, und den dann zu berücksichtigenden Kosten.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine
Kinder- und Familienverträglichkeit keine
Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management
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