Drucksache - VII-0543  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow von Berlin für das Haushaltsjahr 2012
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Rechnungsprüfung und Controlling
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.09.2013 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling federführender Ausschuss
05.06.2019    Nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung und Controlling      
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA 17. BVV am 25.09.13
VzB BA, BZR 2012-gesamt, 17. BVV am 25.09.13
VzB BA Bezirkshaushaltsrechnung Deckblatt, 17. BVV am 25.09.13
VZB BA Bezirkshaushaltsrechnung Pkt. 1-4, 17. BVV am 25.09.13
VzB BA Bezirkshaushaltsrechnung Pkt. 5 - Ergebnis, 17. BVV am 25.09.13
VzB BA Bezirkshaushaltsrechnung Anlage 6, 17. BVV am 25.09.13
VzB BA Bezirksrechnung Personal2012, 17. BVV am 25.09.13
VzB BA Bezirkshaushaltsrechung Nr.6 am 25.09.13
Beschlussempfehlung Reprü 25. BVV am 14.08.19

Siehe Anlage

Die BVV möge beschließen, die Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirkes Pankow von Berlin für das Jahr 2012 zu genehmigen.

Bezirksamt Pankow von Berlin

Begründung des Ausschusses für Rechnungsprüfung und Controlling:

Der Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling hat die Drucksache abschließend beraten und empfiehlt, die Bezirkshaushaltsrechnung für das Jahr 2012 durch die BVV zu genehmigen.

Ursprungstext Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksamt:

Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow von Berlin für das Haushaltsjahr 2012 wird genehmigt.

Begründung

Gemäß Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) haben die Bezirke nach Schluss des Rechnungsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen, die von der Bezirksverordnetenversammlung zu genehmigen ist.

Die SE Finanzen / Steuerungsdienst hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 gefertigt und über die Einnahmen und Ausgaben nach §§ 80 bis 87 LHO sowie nach dem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zum Abschluss der Bücher und des Vermögensnachweises für das Haushaltsjahr 2012 (Abschlussrundschreiben 2012) Rechnung gelegt.

Rechtsgrundlage

§§ 80 bis 87 LHO

§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 4 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 Ziff. 3 BezVG

Haushaltsmäßige Auswirkungen

sind in den Anlagen dargestellt

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine Auswirkungen

Matthias Köhne, Bezirksbürgermeister

 
 

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