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Drucksache - VII-0543
Die BVV möge beschließen, die Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirkes Pankow von Berlin für das Jahr 2012 zu genehmigen. Begründung des Ausschusses für Rechnungsprüfung und Controlling: Der Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling hat die Drucksache abschließend beraten und empfiehlt, die Bezirkshaushaltsrechnung für das Jahr 2012 durch die BVV zu genehmigen. Ursprungstext Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksamt: Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow von Berlin für das Haushaltsjahr 2012 wird genehmigt. Begründung Gemäß Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) haben die Bezirke nach Schluss des Rechnungsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen, die von der Bezirksverordnetenversammlung zu genehmigen ist. Die SE Finanzen / Steuerungsdienst hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 gefertigt und über die Einnahmen und Ausgaben nach §§ 80 bis 87 LHO sowie nach dem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zum Abschluss der Bücher und des Vermögensnachweises für das Haushaltsjahr 2012 (Abschlussrundschreiben 2012) Rechnung gelegt. Rechtsgrundlage §§ 80 bis 87 LHO § 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 4 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 Ziff. 3 BezVG Haushaltsmäßige Auswirkungen sind in den Anlagen dargestellt Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit keine Auswirkungen Matthias Köhne, Bezirksbürgermeister |
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