Drucksache - VII-0516  

 
 
Betreff: Empfangsbestätigung für Antragsteller
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionPiratenfraktion
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage Piraten 16. BVV am 28.08.13

1
  1. Warum ist es dem Bezirksamt nicht möglich, Antragstellern, die Leistungen nach dem WoGG beantragen, oder auch Leistungen des Jugendamtes beantragen, bei Antragsabgabe, den Empfang des Antrages zu bestätigen?

 

  1. Ist das Bezirksamt nicht verpflichtet, Empfangsbestätigungen auszustellen?

 

  1. Warum meint das Bezirksamt bei Antragsempfang schon die Richtigkeit und Vollständigkeit des Antrags prüfen zu müssen?

 

 
 

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