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Drucksache - VII-0513
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .08.2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr. VII-0513
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Neuverteilung der Erträgnisse der Sammelstiftung Kreuzberg
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
I. Die Bezirksamtsbeschlüsse Nr. IV-56/2001 vom 22.05.2001 und Nr. V-104/2002 vom 09.07.2002 werden aufgehoben.
II. Die dem Bezirksamt Pankow aus den Erträgnissen der Sammelstiftung Kreuzberg bereit gestellten Mittel in Höhe von 12.200 ? werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt aufgeteilt:
Beauftragte beim BzBm 2.000 ? (insbes. Gleichstellungsbeauftragte) Schul- und Sportamt 3.000 ? Amt für Weiterbildung und Kultur 2.200 ? Jugendamt 3.000 ? Amt für Soziales 2.000 ? 12.200 ?
III. Die Aufteilung erfolgt in den Folgejahren entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel.
Begründung
Der Überschuss aus der Sammelstiftung Kreuzberg wird zu 20 % an die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und zu 80 % auf die Bezirke verteilt. Die letzte Beschlussfassung durch das Bezirksamt Pankow über die Verteilung der durch den Verwalter (Bezirksamt Friedrichshain/Kreuzberg von Berlin) zugewiesenen Mittel erfolgte 2002 und entspricht nicht mehr den jetzigen Zuschnitten der Geschäftsbereiche und den satzungsgemäßen Verwendungszwecken und musste demzufolge angepasst werden.
Gemäß der Satzung der Sammelstiftung Kreuzberg sind die Erträgnisse für folgende Verwendungszwecke vorgesehen:
- Fürsorge für Körperbehinderte (Blinden- und Behinderteneinrichtungen) - Förderung von Bildung (Schulen, Bibliotheken) - Jugendhilfe und Jugendfürsorge (Pflegekinderdienst, Erziehungs- und Familienberatung, Elternzentrum, Jugendpflegestätten) - Erziehung (Kindertagesstätten, Kinderheime) - Altenhilfe (Seniorenheime, Seniorenwohnhäuser, Seniorenfreizeitstätten) - Erwachsenenbildung (Volkshochschule)
Diese Zwecke sind bei der Verwendung strikt einzuhalten, da vom Finanzamt für Körperschaften eine Steuerbefreiung hinsichtlich der Erträge des Stiftungsvermögens nur gewährt wird, sofern diese Mittel auch entsprechend eingesetzt werden.
Die Aufteilung auf die Geschäftsbereiche wurde entsprechend der in den Vorjahren in Anspruch genommenen Mittel vorgenommen.
Die Verantwortung für die Verteilung und richtige Verwendung obliegt den jeweiligen Geschäftsbereichen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Jährliche zweckgebundene Einnahmen vom Bezirksamt Friedrichshain/ Kreuzberg
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Die Mittel werden auch für Gleichstellungsprojekte bereitgestellt.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Mittel werden insbesondere für die Bereiche Schule, Volkshochschule, Bibliotheken, Jugend und Soziales bereitgestellt.
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister
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