Drucksache - VII-0507  

 
 
Betreff: Wiederwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 2 (Ortsteile Niederschönhausen, Rosenthal, Wilhelmsruh, Blankenfelde und Buchholz) im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA, 16. BVV am 28.08.13

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                   07.2013                                 

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                             Drucksache-Nr.:                                                                       

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1. Gegenstand der Vorlage

 

Wiederwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 2 (Ortsteile Niederschönhausen, Rosenthal, Wilhelmsruh, Blankenfelde und Buchholz) im Bezirk Pankow

 

 

2. Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Für die Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk  2 (Ortsteile Niederschönhausen, Rosenthal, Wilhelmsruh, Blankenfelde und Buchholz) im Bezirk Pankow

 

Frau

Renate Pieper

Kirchstr. 48b

13158 Berlin

 

zur Schiedsperson wiedergewählt.

 

 

3. Begründung

 

Die Wahlperiode für den Schiedsamtsbezirk 2 endete im März 2013. Die bisherige Schiedsperson, Frau Renate Pieper, hat ihre Bereitschaft erklärt, auch weiterhin als Schiedsperson in diesem Schiedsamtsbezirk zu arbeiten. Die Präsidentin des

Amtsgerichts Pankow/Weißensee hat bereits am 11.03.2013 schriftlich mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen eine Wiederwahl von Frau Pieper bestehen.

 

Frau Pieper ist bereits seit 1997 als Schiedsperson tätig. Durch die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit verfügt sie über einen sehr großen Erfahrungsschatz und durch die umfangreichen Fortbildungen auch über die entsprechenden einschlägigen und aktuellen Rechtskenntnisse. In den vergangenen Jahren hat sie die verantwortungsvolle Aufgabe sehr engagiert und pflichtbewusst wahrgenommen. Von einer vorherigen Bekanntmachung über das Freiwerden des Schiedsamts gemäß § 3 Abs. 2 Berliner Schiedsamtsgesetz konnte deshalb ausnahmsweise abgesehen werden.

 

4. Rechtsgrundlage

 

a)   §  3 Abs. 1  Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109),

zuletzt geändert durch Art. XII Nr. 43 DienstrechtsänderungsG vom 19.03.2009 (GVBl. S. 70);

 

b)   §  9 Abs. 1  des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirks-    verordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372);

 

c)    §  4 Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der  Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert durch Art. I ÄndVO vom 08.03.2011 (GVBl. S. 87)

 

d)   § 12 Abs. 2 Ziffer 11, § 16 Abs. 1 c) und § 36 Abs. 2b), Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) vom 10.11.2012

 

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Mittel für die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind im Kapitel 3511, Titel 41201 (5.800 ?) und 68579 (2.000 ?) veranschlagt.

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

- keine -

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

- keine -

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

- entfällt -

 

 

 

 

 

 

 

______________________                                                             _______________________

Matthias Köhne                                                                      Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice

 

 
 

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