Drucksache - VII-0484  

 
 
Betreff: Graffitischutz von Mahn- und Gedenkzeichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.06.2013 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.03.2014 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD 15.BVV am 5.6.2013
2. Ausfertigung Antrag SPD+Linke 15.BVV
VzK §13 SB, BA 21. BVV am05.03.2014

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

In der Nacht vom 07

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                          2014

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
                                                                                                                                 

In Erledigung der

Drucksache-Nr.: VII-0484

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Graffitischutz von Mahn- und Gedenkzeichen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 15. Sitzung der BVV am 05.06.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0484

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob das sowjetische Ehrenmal in Buch dauerhaft mit einem Graffitischutz versehen werden kann. Im Weiteren soll geprüft werden, ob ein solcher Graffitischutz ein probates Mittel ist, auch andere Mahn- und Gedenkstätten in bezirklicher Zuständigkeit vor Schändung und Verunglimpfung zu schützen."

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das sowjetische Ehrenmal ist schon seit vielen Jahren mit einem dauerhaften Graffitischutz versehen. Dennoch gestaltet sich die Reinigung schwierig, da der Naturstein durch seine Poren bedingt, nicht einfach abgewischt werden kann. Nach jeder Reinigung wird erneut ein Graffitischutz aufgetragen.

Es ist bezirkliche Praxis, dass Mahn- und Gedenkzeichen mit einem Graffitischutz versehen werden.

Ein dauerhafter Graffitischutz ist leider kein sicheres Mittel, um Mahn- und Gedenkstätten vor Schändung und Verunglimpfung zu schützen.

 

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt anzusehen.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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