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Drucksache - VII-0363
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Geschäftsordnung der Spielplatzkommission Pankow für die VII. Wahlperiode
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am __.02.2013 folgenden Beschluss gefasst:
Die Geschäftsordnung der Spielplatzkommission (Anlage) für die VII. Wahlperiode wird der Bezirksverordnetenversammlung bekanntgegeben.
Begründung
Die Aufgaben und Rechte der Spielplatzkommission regelt § 6 des Gesetzes über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz) vom 15. Januar 1979 (GVBl. S. 90), in der Fassung vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 388), geändert durch Art. XI des Gesetzes vom 17. Dezember 2003 (GVBl. S. 617). Sie soll bei der Planung und Weiterentwicklung von Spielplätzen beratend mitwirken sowie den Behörden Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Die Arbeitsweise der Spielplatzkommission wird verbindlich durch die in Kraft getretene Geschäftsordnung geregelt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Die Spielplatzkommission ist bei der Planung und Weiterentwicklung von Spielplätzen im Bezirk beratend tätig. Sie gibt Anregungen und unterbreitet Vorschläge für die weitere Qualifizierung familienfreundlicher Bedingungen im Bezirk Pankow. In ihre Arbeit bezieht sie aktiv Nutzerinnen von Spielplätzen und Familien ein.
Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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