Sicherung der Planungs- und Gestaltungshoheit des Bezirkes und seiner BürgerInnen für das Areal Thälmannpark/Fröbelstraße Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.03.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0286 – „Das Bezirksamt wird ersucht,
regelmäßig über den Stand der Bearbeitung der „Vorbereitenden Untersuchungen INSEK für das Quartier Thälmannpark/Fröbelstraße“ im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen zu berichten. Dort können und sollten auf auftretenden Probleme, die im Zusammenhang mit vorbereitenden Untersuchungen stehen, öffentlich besprochen und beraten werden, damit die Arbeit an diesen Untersuchungen schnell und unbürokratisch gelöst werden können.“ – wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Wie im 2. Zwischenbericht dargelegt, wurde 2015 auf der Basis des BA-Beschlusses VII-1044/2014 eine Machbarkeitsstudie zur städtebaulichen Entwicklung des nördlichen Ernst-Thälmann-Parks zwischen Prenzlauer Allee und Greifswalder Straße erarbeitet. Die im Verlauf dieses Planungs- und Abstimmungsprozesses erarbeitete städtebauliche Grundfigur wird in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im weiteren Verfahren bedarfsgerecht nachjustiert werden. Ergebnis dieses Abstimmungsprozesses wird ein tragfähiges, städtebauliches Konzept als Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung sein. Der Eigentümer der ehemaligen Güterbahnhofsfläche hat 2014 einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von Wohngebäuden nach § 34 BauGB gestellt. Im Vorbescheid hat das Bezirksamt Pankow festgestellt, dass die Errichtung dieser Wohngebäude nach § 34 BauGB planungsrechtlich nicht zulässig ist. Diese Auffassung wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Widerspruchsverfahren bestätigt. Damit ist gewährleistet, das Baurecht nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplans geschaffen werden kann und somit die Planungshoheit des Bezirkes sichergestellt ist. |