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Drucksache - VII-0277
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0277
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Verkauf und Leerstand von gefördertem Wohnraum
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.03.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0277 –
Die BVV möge beschließen:
„Das Bezirksamt wird ersucht,
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu 1.: Bei dem Grundstück Görschstraße 14/14 A handelt es sich um ein gefördertes Objekt, welches im Rahmen der Mod-Inst-Richtlinie 95 modernisiert und in- stand gesetzt wurde.
Damit unterlagen die geförderten Wohnungen einer Mietpreisbindung und das Bezirksamt hat die Belegungsrechte an den Wohnungen. Im Jahr 2008 wurde das Grundstück an eine GbR verkauft und im Jahr 2012 in Einzeleigentum umgewandelt. Die neuen Eigentümer meldeten letztendlich 5 Wohnungen, die frei geworden waren, nicht zur Belegung durch das Bezirksamt.
Nach Bekanntwerden des Leerstandes hat die beauftragte Mieterberatung an-spruchsberechtigte Mieter benannt und zur Besichtigung der Wohnungen ge-schickt. Die Wohnungsbesichtigungen wurden sehr erschwert. Von der Haus-verwaltung wurden fadenscheinige Begründungen für das Hinhalten der Woh-nungsbewerber genannt und zum Schluss hat der Eigentümer keine Vermie-tung zugelassen.
Im Vorfeld gab es eine Vielzahl von Gesprächen und Aufforderungen durch die Investitionsbank Berlin (IBB) und das Bezirksamt Pankow, um die Vermietung gegenüber den Eigentümern der Wohnungen durchzusetzen. Die Androhung von angemessenen Sanktionen gegen den Eigentümer gestaltete sich schwierig. Die Möglichkeit, Aufwendungszuschüsse zu kürzen bzw. zu streichen, stellte sich nicht, da hier ohnehin keine gezahlt wurden.
Da alle Versuche zur Vermietung der Wohnungen durch das Bezirksamt hinter-trieben wurden, wurde der Fördervertrag, in Abstimmung mit der Senatsverwal-tung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Bezirksamt, einseitig durch die Investitionsbank Berlin gekündigt. Damit ist die anteilige Rückzahlung der gewährten Fördergelder, einschließlich Verzinsung, durch den Eigentümer verbunden.
Zu 2. und 3.:
Der vom Bezirkamt vorgetragene Wunsch, die Bildung von Einzeleigentum im geförderten Bereich nicht zu genehmigen, wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der IBB abgelehnt.
Nach Aussage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt fehlte es hier an der rechtlichen Grundlage zur Verhinderung von Umwandlungen. Es sollte den Mietern ein Erwerb der Wohnung ermöglicht werden und es sollte die Eigentumsbildung an Immobilien unterstützt werden.
Das Grundstück Görschstraße 14/14 A ist bislang ein Einzelfall in Bezug der Verhinderung der Vermietung von leeren Wohnungen geblieben. Des Weiteren ist mit der am 13.03.2015 erlassenen Umwandlungsverordnung den Bezirksämtern Berlins eine wirksame Rechtsgrundlage geschaffen worden, um eigenständig in den entsprechenden Gebieten, wirksam die Umwandlung von Wohnhäusern in Einzeleigentum zu steuern und ggf. zu unterbinden. Dies gilt nur für Förderobjekte, die in dem Geltungsbereich von Erhaltungsgebieten gelegen sind.
Zur Sanktionierung von Leerstand im geförderten Bereich verweisen wir auf Punkt 1.
Mit dem Beschluss der Zweckentfremdungsverbotsverordnung wurde auch hier dem Bezirksamt eine wirksame Möglichkeit geschaffen, um eigenständig und unabhängig den Leerstand zu verfolgen.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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