Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VII-0250
Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, künftig bei allen Schlussberichten die für die Umsetzung der Anträge der BVV entstandenen Aufwendungen mit konkreter Angabe der Haushaltstitel (inklusive benötigter Bearbeitungszeit multipliziert mit dem zu veranlagendem Stundensatz, kalkulatorischer Kosten, ggf. Opportunitätskosten) auszuweisen. Bei Zwischenberichten sind die bereits getätigten Ausgaben nachzuweisen.
Die Bezirksverordneten beschließen zwar den Haushalt, beim Stellen von Anträgen spielen die dem Bezirksamt entstehenden Kosten (nicht nur Auszahlungen) jedoch keine oder nur in äußerst seltenen Fällen eine Rolle. Nur durch das Ausweisen der finanziellen Aufwendungen können die Bezirksverordneten nachvollziehen, welche finanziellen bzw. personellen Auswirkungen ein Antrag hat. Dem Bezirksamt sollte durch die vollständige Aufstellung der Aufwendungen im Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ kein signifikanter Mehraufwand entstehen, da diese im Rahmen der KLR ohnehin erfasst werden.
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