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Drucksache - VII-0244
Das Bezirksamt wird ersucht, Veranstaltungen des Bezirksamts die sich an Bürgerinnen und Bürger sowie Bezirksverordnete richten bzw. an denen deren Teilnahme gewünscht ist, Werktags grundsätzlich nicht vor 17:00 Uhr beginnen zu lassen.
Ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie die traditionellen Veranstaltungen am 8. Mai, 13. August und 9. November.
Vermehrt musste in letzter Zeit festgestellt werden, dass der Beginn von Veranstaltungen des Bezirksamts die sich an Bürgerinnen und Bürger richten vor 17:00 Uhr gelegt wurde. Dies führt regelmäßig dazu, dass berufstätige Bürgerinnen und Bürger sowie berufstätigen Bezirksverordneten die Teilnahme an diesen Veranstaltungen verwehrt bleibt. Wir halten diese Praxis für wenig zielführend und fordern das Bezirksamt daher auf, seine Praxis an die der BVV anzupassen.
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