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Drucksache - VII-0239
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0239
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Barrierefreie Gehwege auch an Gehwegüberfahrten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 9. Sitzung am 26.09.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0239
„Das Bezirksamt wird ersucht, zukünftig die störungsfreie Begehbarkeit und Barrierefreiheit auch an Gehwegüberfahrten zu gewährleisten. Die mittige Gehbahn aus Kunststein- oder Granitplatten ist wie bei der Anlage von Radwegen (siehe Punkt III, Unterpunkt 4. der AV Geh- und Radwege) über Gehwegüberfahrten hinwegzuführen, um den Vorrang der Fußgängerinnen und Fußgänger vor dem Kfz-Verkehr zu verdeutlichen und die größtmögliche Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Gehwegüberfahrten sind dabei grundsätzlich ohne Absenkung im Bereich der Gehbahn zu erstellen.
Bei Maßnahmen der baulichen Unterhaltung der Gehwege ist immer zu prüfen, wie die Gehwegbahn über die Gehwegüberfahrten hinweggeführt und die bauliche Anlage des Gehweges so barrierefrei gestaltet werden kann.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, sich umgehend für eine entsprechende Überarbeitung der Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einzusetzen. Bei einer Überarbeitung des Handbuchs „Barrierefreies Planen und Bauen in Berlin“ soll die Hinwegführung der Gehwegbahn über Grundstückeinfahrten als zusätzlicher Entwurfsgrundsatz aufgenommen werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Da der wesentliche Inhalt des Ersuchens die AV Geh- und Radwege betrifft, hat das Bezirksamt die o. g. Drucksache der BVV an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13(3) gesandt.
Dem Bezirksamt liegt dazu eine Stellungnahme vom Staatssekretär für Verkehr und Umwelt, Herrn Gaebler, vor, die hiermit wie folgt wiedergegeben wird.
„Die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) wurden am 16. Mai 2013 neu erlassen. Im Vorfeld des Neuerlasses gab es umfassende Abstimmungen mit den bezirklichen Tiefbauämtern u. a. zur Gestaltung bzw. Befestigung von Gehwegüberfahrten. Im Ergebnis dieser Abstimmungen wurden in der Anlage 12 der AV Geh- und Radwege die Bauweisen der Gehwegüberfahrten in Abhängigkeit von der Beanspruchung neu festgelegt. Danach wird bei einer Verkehrsbelastung durch Pkw-Verkehr und Lieferverkehr bis 3,5 t die Verwendung von Klein- und Betonpflaster empfohlen. Nur bei Schwerverkehr ist neben Betonpflaster auch Großpflaster als geeignete Befestigungsart festgelegt worden. Die Praxis hat gezeigt, dass Gehwegplatten als Befestigungsart für Gehwegüberfahrten wegen der hohen Schadenshäufigkeit ungeeignet sind. Die hohen Unterhaltungskosten haben die Tiefbauämter sogar veranlasst, eine Änderung der AV Geh- und Radwege dahingehend zu erwirken, dass auch Radwege mit Betonplatten als Deckschicht künftig im Bereich von Gehwegüberfahrten mit Betonpflaster zu befestigen sind. Die Befestigung von Gehwegüberfahrten mit Pflastersteinen stellt zudem keinen Widerspruch zu den Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Straßenraumes dar. Die Unterbrechung der Plattenbahn an den Gehwegüberfahrten ist vielmehr eine wichtige taktile Information für blinde Menschen. Hierdurch können sie erkennen, dass in diesem Bereich im Unterschied zu den Gehwegen auch mit Kfz-Verkehr gerechnet werden muss.“
Bei aktuellen und künftigen Planungen von Neubaumaßnahmen ist das Bezirksamt grundsätzlich gehalten, die aktuell gültige AV Geh- und Radwege zu beachten und einzuhalten. Eine Hinwegführung der Gehwegplattenbahn über die Gehwegüberfahrt ist aus den genannten bautechnischen Gründen und Praxiserfahrungen im Land Berlin nicht genehmigungsfähig und kann daher in den weiteren Planungen nicht berücksichtigt und im Handbuch „Barrierefreies Planen und Bauen in Berlin“ als Entwurfsgrundsatz nicht aufgenommen werden. Dennoch wird das Bezirksamt alle bautechnischen Möglichkeiten entsprechend der gültigen AV Geh- und Radwege in der weiteren Planung und Unterhaltung nutzen und einsetzen, um Gehwege auch im Bereich von Gehwegüberfahrten barrierefrei zu gestalten und auszubauen.
Wir bitten, die Drucksache hiermit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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