Drucksache - VII-0239  

 
 
Betreff: Barrierefreie Gehwege auch an Gehwegüberfahrten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2013 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.09.2014 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 9. BVV am 26.09.12
2. Ausfertigung Antrag Fraktionen B´90/Grüne und Linke, 9. BVV am 26.09.12
VzK§13 BA, ZB 13. BVV am 06.03.13
VzK13 SB, Beziksamt, 25. BVV am 17.09.2014

Antrag

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Die Denkmalpflege hat dem Bezirk Pankow insbesondere bei Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes die Vorgabe gemacht, Gehwegüberfahrten in Großpflaster zu erstellen

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                       .2014

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
                                                                                                                                 

In Erledigung der

Drucksache Nr.: VII-0239

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Barrierefreie Gehwege auch an Gehwegüberfahrten

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 9. Sitzung am 26.09.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0239

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zukünftig die störungsfreie Begehbarkeit und Barrierefreiheit auch an Gehwegüberfahrten zu gewährleisten. Die mittige Gehbahn aus Kunststein- oder Granitplatten ist wie bei der Anlage von Radwegen (siehe Punkt III, Unterpunkt 4. der AV Geh- und Radwege) über Gehwegüberfahrten hinwegzuführen, um den Vorrang der Fußgängerinnen und Fußgänger vor dem Kfz-Verkehr zu verdeutlichen und die größtmögliche Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Gehwegüberfahrten sind dabei grundsätzlich ohne Absenkung im Bereich der Gehbahn zu erstellen.

 

Bei Maßnahmen der baulichen Unterhaltung der Gehwege ist immer zu prüfen, wie die Gehwegbahn über die Gehwegüberfahrten hinweggeführt und die bauliche Anlage des Gehweges so barrierefrei gestaltet werden kann.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, sich umgehend für eine entsprechende Überarbeitung der Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einzusetzen. Bei einer Überarbeitung des Handbuchs „Barrierefreies Planen und Bauen in Berlin“ soll die Hinwegführung der Gehwegbahn über Grundstückeinfahrten als zusätzlicher Entwurfsgrundsatz aufgenommen werden.“

 

 

 

 

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Da der wesentliche Inhalt des Ersuchens die AV Geh- und Radwege betrifft, hat das Bezirksamt die o. g. Drucksache der BVV an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13(3) gesandt.

 

Dem Bezirksamt liegt dazu eine Stellungnahme vom Staatssekretär für Verkehr und Umwelt, Herrn Gaebler, vor, die hiermit wie folgt wiedergegeben wird.

 

„Die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) wurden am 16. Mai 2013 neu erlassen. Im Vorfeld des Neuerlasses gab es umfassende Abstimmungen mit den bezirklichen Tiefbauämtern u. a. zur Gestaltung bzw. Befestigung von Gehwegüberfahrten. Im Ergebnis dieser Abstimmungen wurden in der Anlage 12 der AV Geh- und Radwege die Bauweisen der Gehwegüberfahrten in Abhängigkeit von der Beanspruchung neu festgelegt. Danach wird bei einer Verkehrsbelastung durch Pkw-Verkehr und Lieferverkehr bis 3,5 t die Verwendung von Klein- und Betonpflaster empfohlen. Nur bei Schwerverkehr ist neben Betonpflaster auch Großpflaster als geeignete Befestigungsart festgelegt worden. Die Praxis hat gezeigt, dass Gehwegplatten als Befestigungsart für Gehwegüberfahrten wegen der hohen Schadenshäufigkeit ungeeignet sind. Die hohen Unterhaltungskosten haben die Tiefbauämter sogar veranlasst, eine Änderung der AV Geh- und Radwege dahingehend zu erwirken, dass auch Radwege mit Betonplatten als Deckschicht künftig im Bereich von Gehwegüberfahrten mit Betonpflaster zu befestigen sind.

Die Befestigung von Gehwegüberfahrten mit Pflastersteinen stellt zudem keinen Widerspruch zu den Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Straßenraumes dar. Die Unterbrechung der Plattenbahn an den Gehwegüberfahrten ist vielmehr eine wichtige taktile Information für blinde Menschen. Hierdurch können sie erkennen, dass in diesem Bereich im Unterschied zu den Gehwegen auch mit Kfz-Verkehr gerechnet werden muss.“

 

Bei aktuellen und künftigen Planungen von Neubaumaßnahmen ist das Bezirksamt grundsätzlich gehalten, die aktuell gültige AV Geh- und Radwege zu beachten und einzuhalten. Eine Hinwegführung der Gehwegplattenbahn über die Gehwegüberfahrt ist aus den genannten bautechnischen Gründen und Praxiserfahrungen im Land Berlin nicht genehmigungsfähig und kann daher in den weiteren Planungen nicht berücksichtigt und im Handbuch „Barrierefreies Planen und Bauen in Berlin“ als Entwurfsgrundsatz nicht aufgenommen werden. 

Dennoch wird das Bezirksamt alle bautechnischen Möglichkeiten entsprechend der gültigen AV Geh- und Radwege in der weiteren Planung und Unterhaltung nutzen und einsetzen, um Gehwege auch im Bereich von Gehwegüberfahrten barrierefrei zu gestalten und auszubauen.

 

Wir bitten, die Drucksache hiermit als erledigt zu betrachten. 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

             

 

 
 

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