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Drucksache - VII-0192
Der Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 18.09.2012 beraten.
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling:
JA 11 / NEIN 1 / ENTHALTUNGEN 0
Das Bezirksamt wird ersucht, dem Bericht zu „Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung im Bezirk Pankow“ des Beauftragten für Korruptionsprävention und -bekämpfung einen Absatz über die Anzahl der im jeweiligen Berichtszeitraum eingegangen Hinweise auf Korruption, den im Berichtszeitraum abgeschlossenen Bearbeitungen und den noch laufenden Verfahren beizufügen. Begründung Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling:
Der Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling hat den oben genannten überwiesenen Antrag ohne Änderungen beschlossen und empfiehlt der BVV diesen oben genannten Antrag zuzustimmen.
Text Ursprungsantrag Bündnis 90/ Die Grünen:
Das Bezirksamt wird ersucht, dem Bericht zu „Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung im Bezirk Pankow“ des Beauftragten für Korruptionsprävention und -bekämpfung einen Absatz über die Anzahl der im jeweiligen Berichtszeitraum eingegangen Hinweise auf Korruption, den im Berichtszeitraum abgeschlossenen Bearbeitungen und den noch laufenden Verfahren beizufügen.
Begründung Ursprungsantrag:
Transparenz ist gerade bei einem so sensiblen Thema wie der Korruptionsbekämpfung wichtig. Daher ist es zu begrüßen, dass der Beauftragte für Korruptionsprävention und -bekämpfung halbjährlich eine Bestandsaufnahme seiner bisher geleisteten Arbeit vorlegt. Dem Bericht ist aber nicht zu entnehmen wie viele Hinweise aus der Bevölkerung, der Verwaltung oder anderen Quellen der Beauftragte im Berichtszeitraum erhalten hat, wie viele er davon abschließend bearbeitet hat und wie viele Prüfungen (auch aus vorangegangen Berichtszeiträumen) noch in der Bearbeitung sind.
Diese Zahlen sind aber unerlässlich um den Stand der Korruptionsprävention und -bekämpfung im Bezirk Pankow beurteilen zu können.
Eine nennenswerte Mehrbelastung der Verwaltung durch die statistische Erfassung der eingegangen Beschwerden und Hinweise ist nicht zu erwarten, zumal der Beauftragte in seinem Bericht ohnehin darauf hinweist, dass absehbar ist, dass sich der Berichtsumfang künftig verringern wird. |
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