Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VII-0165
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .10.2012
An die in Erledigung der Drs.:VII - 0165
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Betr.: Umsetzung der „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung, des in der Sitzung am 29.08.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VII - 0165
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Umsetzung der „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)“ erfolgt und die Homepage der Stadt Berlin www.berlin.de barrierefrei gestaltet wird.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat im Juli 2012 einen Entwurf für eine Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV Berlin), die sich an der BITV 2.0 des Bundes orientiert, vorgelegt. Nachdem alle betroffenen Behörden um Stellungnahme gebeten wurden, werden diese jetzt ausgewertet.
Die geltenden Standards für barrierefreie Internetseiten unter www.berlin.de lassen sich nur mit einem sogenannten Relaunch (Neustart) realisieren. Vorgesehen ist die Migration aller Landesportale in ein modernes Layout, verbunden mit der Umstellung des Verwaltungs-CMS (Content Management System) auf Imperia 9. Demnächst sollen die Berliner Behörden beginnen können, schrittweise und für einen Zeitraum von mehreren Jahren ihre Seiten in das neue System zu migrieren.
Als problematisch für die Umsetzung der Rechtsverordnung wird der Umgang mit unterschiedlichsten Dateiformaten und über das Internet ablaufende Fachverfahren (z.B. Terminvereinbarung) eingestuft. Insbesondere PDF-Dateien, Karten und Pläne benötigen barrierefreie Quelldateien und müssen von fachkundigen Redakteuren mit speziellen Programmen umgewandelt werden. Daher ist mit einem hohem Aufwand für Personaleinsatz, Schulungen und Lizenzen zu rechnen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen Die bezifferbaren Kosten für die Umsetzung des Entwurfs der Rechtsverordnung würden sich für das Bezirksamt Pankow auf rund 170.000 Euro belaufen.
Unkalkulierbar sind derzeit die Kosten für die umfänglich erforderlichen Schulungsbedarfe, Anpassungen von Fachverfahren, Karten, Plänen, Videos.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Die BITV Berlin setzt den § 17 des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) um. Das LGBG hat zum Ziel die Umsetzung des Benachteiligungsverbotes von Menschen mit Behinderung und die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung gemäß Artikel 11 der Verfassung von Berlin.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Keine Auswirkungen
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister
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