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Drucksache - VI-1379
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Benennungsabsicht von 35 Privatwegen in der Anlage Einigkeit im Ortsteil Rosenthal
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst:
Es ist beabsichtigt, in der Anlage Einigkeit zwischen den Straßen Mönchmühler Straße, Schönhauser Straße, Dietzgenstraße und Blankenfelder Chaussee, in 13158 und 13159 Berlin, Ortsteil Rosenthal, 35 Privatwege wie folgt zu benennen. Die Lage der Wege ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar:
Begründung:
Die Benennungen sollen auf Antrag der derzeitigen Eigentümerin bzw. Verwalterin der Privatwege in der Anlage Einigkeit, dem Bezirksamt Pankow, Abt. Jugend und Immobilien, SE Immobilien, in Abstimmung mit dem Verein der Anlage Einigkeit erfolgen. (Lageplan siehe Anlage)
Die Benennungen sind zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten, im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG), notwendig. Erst auf der Grundlage der Wegebenennungen kann eine Grundstücksnummer für ein Grundstück bzw. eine Parzelle festgesetzt werden.
Sämtliche Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Einigkeit haben derzeit keine eigene Gebäudeadresse. Sie werden bisher über die angrenzenden öffentlichen Straßen, u. a. Mönchmühler Straße + interner Wegebezeichnung in der Anlage + Parzellennummer, bezeichnet (z. B. Mönchmühler Str. 12, Weidenweg, Parzelle 658). Dies ist keine offizielle Adresse. Sie kann aus diesem Grund in kein System von Feuerwehr, Polizei, Leitungsbetrieben, Navigationssystemen etc. eingegeben werden. Dies führt zu Orientierungsproblemen in der Örtlichkeit. Dadurch ist ein zügiges Auffinden einzelner Parzellen bzw. der Grundstücke bei Rettungseinsätzen der Polizei und Feuerwehr nicht sichergestellt.
Da eine vollständige Nummerierung der Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Einigkeit, auf Grund nicht ausreichender Nummernvorräte, auch unter Verwendung aller zulässigen Buchstabenzusätze über die angrenzenden öffentlichen Straßen nicht möglich ist, ist die Benennung von mindestens 35 Wegen in der Anlage Einigkeit erforderlich. Dabei wurden die Wege teilweise zusammengefasst, um nicht jeden kurzen Abzweig eigenständig benennen zu müssen. Für eine ausreichende Orientierung innerhalb der Anlage Einigkeit sind 35 Benennungen unumgänglich.
Darüber hinaus bereitet gegenwärtig die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen der bundesweiten Einführung die Einführung des Programmsystems ALKIS in das Liegenschaftskataster vor. Dieses beinhaltet die Verbindung des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) mit der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK). Dafür ist es unbedingt notwendig, dass die Grundstücke über eine „Georeferenzierte Gebäudeadresse“ im ALKIS erfasst werden. Voraussetzung für diese Gebäudeadresse ist ein vorhandener Straßenname, einschließlich einer festgesetzten Grundstücksnummer (Hausnummer). Daran fehlt es bisher in der Anlage Einigkeit.
Sämtliche Wege in dieser Anlage werden nach Kräuter-, Heil- und Gewürzpflanzen benannt.
Die Anfrage beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage – Lageplan
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
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