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Drucksache - VI-0411
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin
.2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-0411 Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Life Science Center Buch Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: In Erledigung des in der 14. Sitzung am 12.03.2008
angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:
VI-0411 „
Die BVV kommt zu folgenden
Einzelbewertungen des Beschlusses V-1270, Teil A: 1. Der
Eigenanteil an der GA-Förderung wird von der Berlin Buch Management GmbH
mittels Letter of Intent nachgewiesen. Der Berlin-Buch Management GmbH liegen
Letters of Intent in Höhe von ca. 2,08 Mio. €. vor. Diese entsprechen dem
Eigenanteil in Höhe von 10 % der voraussichtlich förderfähigen Kosten in Höhe
von ca. 20,8 Mio. €. 2. Im
vorgelegten Betriebskonzept wird die wirtschaftliche Betreibbarkeit des LSC
dargelegt. Die Kosten zur baulichen Unterhaltung von „Dach- und
Fach“ wurden den Vorgaben der BVV entsprechend als Aufwand dargestellt.
Die Realisierung des LSC im Waldhaus ist ebenfalls möglich. 3. Das
erstellte Gutachten bestätigt mit seiner Wirtschaftlichkeitsberechnung die
Betreibbarkeit des LSC. Die BVV
kommt zu folgenden Einzelbewertungen des Beschlusses V-1270, Teil B: 1. Die
BVV Pankow nimmt unverändert zur Kenntnis, dass der Bezirk Träger des LSC sein
muss, da für die Realisierung ein GA-Antrag gestellt werden soll. Daher ist die
Sicherung der Bauherrenfunktion durch das Bezirksamt Voraussetzung. Eine personelle
Unterstützung durch den Senat ist wünschenswert, aber nicht Bedingung für die
Fortführung des Verfahrens. 2. Die
in den Punkten 2 bis 4 genannten Empfehlungen der BVV zur Verkehrsinfrastruktur
wurden bisher nicht umgesetzt. Sie stellen das LSC jedoch nicht in Frage. Die
abschließende Klärung der Punkte kann gemäß der VzK vom 05.12.2006 erst nach
Einreichen des GA-Antrages erfolgen. 3. Die
BVV ist auch weiterhin der Überzeugung, dass das LSC als touristische
Infrastruktur nur dann erfolgreich betrieben werden kann, wenn Buch und der gesamte
Bezirk Pankow von Besuchern aus aller Welt als weltoffen, tolerant und sicher
erlebt werden. 4. Die
Beteiligung des BVV vor Abgabe des GA-Antrages wird mittels dieser Beschlussvorlage
gewährleistet. 5. Punkt 8 des BVV- Beschlusses V-1270
entfällt. Die BVV beschließt folgendes
Vorgehen: 1. Auf
Grundlage des BVV-Beschlusses V-1270 sowie des erreichten Projektarbeitsstandes
befürwortet und unterstützt die BVV Pankow von Berlin weiterhin die
Realisierung des Projektes LSC in Berlin-Buch. 2. Die
BVV ersucht das Bezirksamt, sich gegenüber dem Senat von Berlin und dem
Liegenschaftsfonds dafür einzusetzen, dass das LSC im Waldhaus realisiert
werden kann. Der Bezirk ist aufgrund seiner bekannten Haushaltslage nicht in
der Lage, die Kosten für die Verwaltung des Waldhaus-Geländes zu übernehmen.
Dies ist erst dann möglich, wenn der Bezirk die Kosten von der zu
beauftragenden Betreibergesellschaft des LSC erstattet bekommen kann. 3. Die BVV
nimmt zur Kenntnis, dass laut Erklärung des Bezirksamtes die geplante Gesamtmaßnahme
aus LSC und Medical Wellness Hotelresort nach § 34 BauGB grundsätzlich
genehmigungsfähig ist und daher kein Bebauungsplanverfahren durchzuführen ist.
Weiterhin nimmt die BVV zur Kenntnis, dass eine Unterbringung des LSC im
Waldhaus denkmalschutzrechtlich möglich ist. 4. Die
BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Senat
von Berlin für eine Berlinweite politische Unterstützung des LSC mit dem Ziel
einzusetzen, das den Absichtserklärungen zum Medizin- und Biotechnologiestandort
Berlin-Buch entsprechenden Taten zur Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur
von und in Buch, zur Sanierung des städtischen Wohnungsbestandes entsprechend
Beschluss VI-0330, der sonstigen öffentlichen Infrastruktur sowie zur Risikoabsicherung
des Bezirkes in Bezug auf das LSC folgen. Die BVV strebt weiterhin die
Ausweisung von Teilen von Buch als Sanierungsgebiet oder alternativ die Aktivierung
von Buch als Gebiet des Stadtumbaues Ost an. 5. Das
Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich einen GA-Antrag zur Errichtung des LSC zu
stellen. Die BVV ist regelmäßig über den Arbeitsstand zu informieren, insbesondere
über die Einreichung des GA-Antrags, Bescheide oder Zwischenbescheide der
zuständigen Senatsverwaltungen, Planungsaufträge und deren Abarbeitung sowie
über Veränderungen/Präzisierungen des vorliegenden Betriebskonzeptes sowie dessen
externer Begutachtung durch Gutachter oder den Senat von Berlin. 6. Das
Bezirksamt wird weiterhin ersucht, unverzüglich einen privaten Partner für die
Umsetzung des LSC bis hin zum Betrieb unter Wahrung der bezirklichen
Trägerschaft zu suchen und vertraglich zu binden. Der private Partner sollte
nicht gewinnorientiert arbeiten, Erfahrungen mit GA-I-Projekten haben, über
örtliche Kenntnisse in Buch verfüge und angemessen mit Eigenkapital
ausgestattet sein. Weiterhin muss er sich bereit erklären, dass
Bauunterhaltsrisiko für „Dach und Fach“ voll zu übernehmen. An klar
definierten „Sollbruchstellen“ muss der Bezirk die Möglichkeit
haben, den Vertrag zu kündigen, ohne das Kosten auf den Bezirk zukommen. Der
private Partner sollte nicht nur später den Betrieb verantworten sondern auch
von Anfang an eine umfassende Bau- und Planungsbetreuung übernehmen. 7. Die
mittels Letters of Intent eingeworbenen Drittmittel für den GA-förderfähigen
Teil sind unverzüglich nach Vorliegen der vorläufigen Fördermittelzusage der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen auf einem
Festgeldkonto zweckgebunden zu hinterlegen. Vor Hinterlegung dieser Mittel
erfolgt keine Verwendung der für die Bauvorbereitung bewilligten GA-Mittel.
Eine finanzielle Beteiligung des Bezirks Pankow erfolgt unverändert nicht. Wenn
die zugesagten Gelder nicht eingezahlt werden, wird das Projekt beendet. 8.
Das Bezirksamt
legt der BVV zur Sitzung im April 2008 einen überarbeiteten Zeit- und Arbeitsplan zum Voranbringen des
Projektes vor. In diesem Zeit- und Arbeitsplan sind erneut
„Meilensteine“ zu definieren, an denen die Umsetzbarkeit des
GA-Antrages und des gesamten Projektes überprüft werden und die BVV zu
beteiligen ist. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sieht die BVV folgende Meilensteine
und empfiehlt dem Bezirksamt, diese zu übernehmen: Meilenstein
1: Vorläufige
Fördermittelzusage. Auswahl der Betreibergesellschaft und Einzahlung der
Eigenmittel – danach erfolgt die Vergabe der notwendigen Planungsaufträge Meilenstein
2: Von
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geprüfte Bauplanungsunterlage (BPU)
liegt vor, auf dieser Kostenbasis ergeht der endgültige Fördermittelbescheid
der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen. Vor
Ausschreibung der Bauleistungen muss dann auch die Finanzierung der nicht
GA-Förderfähigen Exponate sichergestellt werden. Meilenstein
3: Ergebnis
der Ausschreibung der Bauleistungen liegt vor, Abgleich mit dem Kostenrahmen
des Förderbescheids erfolgt, ggf. Anpassung der Förderung, Baubeginn Meilenstein
4: Inbetriebnahme 9. Die
BVV ersucht das Bezirksamt, mit den Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Technologie
und Frauen, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie der Senatsverwaltung
für Finanzen eine projektbegleitende Arbeitsgruppe für das LSC einzurichten
und von vornherein für dieses – auch aus gesamtstädtischer Sicht –
wichtige Projekt Regelungen zur Risikominimierung zu vereinbaren. Dazu zählt
eine genaue Kostenkontrolle in der Planungs- und Bauphase sowie die
Sicherstellung einer ergänzenden Förderung, falls sich die Kosten nach
Ausschreibung außerplanmäßig und nicht durch Auftragnehmer verschuldet aus dem
zunächst prognostizierten und durch die BPU untersetzten Förderrahmen bewegen.
Weiterhin regt die BVV an, die Einnahmen, die das Land Berlin durch den Verkauf
des nördlich des LSC geplanten Hotelstandortes erzielt, komplett auf ein
Sonderkonto zu verbuchen, aus dem ggf. später notwendige Maßnahmen zur
Reattraktivierung bezahlt werden können. Die erreichten Abstimmungen sind mit
einem Votum der BVV zu bestätigen. 10. Mit der
künftigen Betreibergesellschaft ist sicherzustellen, dass die Kosten für die
regelmäßige Erneuerung der Ausstellungsbereiche mit neuen Exponaten durch geeignete
verbindliche Maßnahmen (vertraglich zugesichertes Sponsoring, Kooperationen
mit anderen Science-Centern) und Strategien gesichert und so der jährliche finanzielle
Aufwand für die so genannte „Reattraktivierung“ reduziert wird. 11. Durch
ein ständiges externes Controlling sowohl während der Planungsphase, der
Bauphase als auch während des Betriebes sollen Fehlentwicklungen frühzeitig bemerkt
und das zielgerichtete Gegensteuern ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang
sind auch weitere Kostensenkungspotentiale zu ermitteln. 12. Das LSC
wird im Finanzvermögen des Bezirks geführt, um nicht den Haushalt des Bezirks
zu belasten. 13. Das
Bezirksamt wird ersucht, darauf hinzuwirken, dass der Fußweg vom S-Bahnhof Buch
zum LSC attraktiv gestaltet wird. Dabei ist insbesondere an Exponate im Außenbereich
zu denken, die auf das LSC hinweisen. wird gemäß § 13 BezVG
berichtet: Zu 5. bis 13. Mit Schreiben des
Staatssekretärs Dr. Heuer vom 24.01.2010 wurde der vom Bezirksamt Pankow von
Berlin gestellte GRW-Antrag vom 18. Juni 2009 zum Life Science Center
Berlin Buch (LSC) durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und
Frauen abgelehnt. Mit
Einverständnis des Bezirksamtes Pankow als Antragsteller hat die
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen das Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit Schreiben vom 18.12.2009 um Auskunft
über die grundsätzliche Förderfähigkeit des vom Bezirk Pankow eingereichten
Projektes LSC befragt. Im Ergebnis der
Prüfung hat das BMWi im Januar 2010
festgestellt, „dass es sich bei dem Projekt LSC nicht um eine
Basiseinrichtung der Infrastruktur des Tourismus handelt, die von unmittelbarer
Bedeutung für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben
ist“. Auf Grund dieser
Feststellung des Bundesministeriums und unter der Berücksichtigung der noch
weiteren offenen Voraussetzungen für eine Förderung sah sich die
Senatsverwaltung veranlasst, ungeachtet der Bedeutung, die sie dem Vorhaben für
den Wissenschafts- und Bildungsstandort beimisst, den Antrag abzulehnen. Das Bezirksamt
wird eine Aktivität hinsichtlich des Vorhabens LSC als Basiseinrichtung der
touristischen Infrastruktur beenden. Mit den Projektpartnern wird das
Bezirksamt beraten, ob und auf welchem Wege Elemente des Vorhabens dennoch
verwirklichbar sind. Eine weitere
Berichterstattung zu diesem Ersuchen der BVV hat sich damit erübrigt. Wir bitten,
mit diesem Schlussbericht die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung siehe Anlage Kinder- und
Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Dr.
Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Kultur, Wirtschaft
und Stadtentwicklung |
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