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Drucksache - VI-0403
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .10.2008An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI - 0403 / 08 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 1.
Zwischenbericht Betr.: Gentechnik
– freie Region Pankow Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung, des in der Sitzung am 16.04.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI – 0403 / 08 - „1. Der Bezirk Pankow erklärt sich in Bezug auf die
sogenannte Agro-Gentechnik öffentlich zur »Gentechnikfreien Region Pankow«.
Freisetzungsversuchen gentechnisch veränderter Organismen auf dem Gebiet des
Bezirkes Pankow wird vom Bezirk als Träger öffentlicher Belange grundsätzlich
widersprochen werden. 2. Das Bezirksamt wird beauftragt, die bestehenden
Pachtverträge für die 628 Hektar Ackerland aus dem Fachvermögen des AUN um
Regelungen zur Anbauart derart zu ergänzen, dass ein Anbau beim Bundessortenamt
zugelassener, gentechnisch veränderter Pflanzen auf diesen Flächen jetzt und
zukünftig ausgeschlossen wird. Bei Neuverpachtungen oder Verlängerungen
bestehender Verträge wird eine solche Regelung zur Pflicht. 3. Das Bezirksamt wird beauftragt, zu den Eigentümern von
weiteren 845 Hektar landwirtschaftlicher Produktionsfläche im Bezirk Kontakt
aufzunehmen, sie mit den Intentionen dieses Antrags vertraut zu machen, und
– wenn möglich – sie zu verbindlichen Vereinbarungen über einen
Verzicht zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu bewegen. 4. Das Bezirksamt wird beauftragt, Gespräche mit dem
Landkreis Barnim mit dem Ziel aufzunehmen, eine gemeinsame »Gentechnikfreie
Region Barnim« im Sinne dieses Beschlusses aktiv zu befördern. 5. Das Bezirksamt wird beauftragt, seine Mitgliedschaft in
der Euregio Pomerania dafür zu nutzen, für einen Verzicht auf den Anbau
zugelassener, gentechnisch veränderter Pflanzen zu werben. 6. Der BVV ist halbjährlich über die Ergebnisse der
Bemühungen des Bezirksamtes zu berichten.“ wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: zu 1. Als
Gentechnikfreie Region (GFR) wird ein Gebiet definiert, „in dem die
Eigentümer, Nutzer und Bewirtschafter vor allem land- und forstwirtschaftlicher
Flächen wissentlich keine gentechnisch veränderten Kulturen verwenden.
Alternativ dazu kann der erreichte
Flächendeckungsgrad im jeweiligen Bezugsraum (z.B. Gemeinde, Landkreis)
herangezogen werden:
Nach § 16a
des Gentechnikgesetzes sind die Grundstücke, auf denen ein gentechnisch
veränderter Organismus (GVO) ausgebracht werden soll, vor der Ausbringung in
einem Standortregister zu erfassen. Das
Standortregister dient u.a. der Information der Öffentlichkeit. Das
Standortregister erfasst sowohl die Flächen für genehmigte Freisetzungen als
auch die Grundstücke, auf denen zum Inverkehrbringen genehmigte GVO angebaut
werden sollen. Das
Standortregister wird für das gesamte Bundesgebiet vom Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) internetbasiert geführt. Für das Land Berlin sind im
Standortregister bisher gar keine entsprechenden Flächen gemeldet worden. Vor dem Hintergrund der genannten
Definition für eine gentechnikfreie-Region in Verbindung mit dem Nichtvorhandensein
gentechnischen Anbaus im Land Berlin ist der Bezirk Pankow eine gentechnikfreie
Region. Als solche ist er im Internet auf
o.g. website eingetragen. Freisetzungsversuchen gentechnisch
veränderter Organismen auf dem Gebiet des Bezirkes Pankow wird vom Bezirk als
Träger öffentlicher Belange grundsätzlich widersprochen werden. zu 2. Bei den
bestehenden Landpachtverträgen auf den Flächen des Landes Berlin, in denen noch
keine Klausel zur gentechnikfreien Bewirtschaftung aufgenommen ist, wird sukzessive
der folgende Passus in die Verträge aufgenommen: „Der Anbau von
gentechnisch veränderten Pflanzen auf den vertragsgegenständlichen Flächen ist
verboten. Bei Verstoß folgt eine fristlose Kündigung des Vertrages gemäß § 594e
BGB. Der Pächter haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden
Rechtsfolgen.“ Bei
Neuverpachtung oder Verlängerungen ist die oben genannte Regelung seit April
2005 Bestandteil der Verträge. zu 3. Die
Eigentümer der ca. 845 ha Privatflächen sind dem Bezirksamt nicht bekannt und
wären nur mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zu ermitteln. zu 4. Mit dem
Landrat des Landkreises Barnim ist ein Gesprächstermin vereinbart, um zu
erörtern, wie eine gemeinsame „Gentechnikfreie Region Barnim“ im
Sinne des Beschlusses aktiv gefördert werden kann. zu 5. Im Rahmen
seiner Mitgliedschaft in der Kommunalgemeinschaft Europaregion POMERANIA e.V.
als förderndes Mitglied kann das Bezirksamt Pankow bei Mitgliederversammlungen
und Veranstaltungen beratend teilnehmen. Das Bezirksamt hat kein Stimmrecht bei
Beschlüssen des Vereins. Der Verein
vertritt die Belange seines Gebietes Mecklenburg Vorpommern und Brandenburg in
der Euroregion Pomerania sowie bei den Behörden der jeweiligen Bundesländer, dem
Bund und der Europäischen Gemeinschaft. Das
Bezirksamt wird prüfen, inwieweit es das Thema Agro – Gentechnik in die
Erörterung der Kommunalgemeinschaft Euregio Pommerania einbringen kann. zu 6. Aufgrund
des geringen Handlungsbedarfs bittet das Bezirksamt die
Bezirksverordnetenversammlung nicht halbjährlich, sondern bei Vorliegen eines
veränderten Sachstands entsprechend informieren zu müssen. Wir bitten,
diese Vorlage als Zwischenbericht zu betrachten. Haushaltsmäßige
Auswirkungen KeineGleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Keine Auswirkungen auf die nachhaltige
Entwicklung
Keine Kinder- und Familienverträglichkeit
Keine
Auswirkungen Matthias
Köhne Bezirksbürgermeister
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