Drucksache - VI-0386  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 3-14 für die Grundstücke Straßburger Straße14 / Saarbrücker Straße und Saarbrücker Straße 8, 9 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.03.2008 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 14. Tagung, 12.03.2008

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                .02.2008

 

 

     An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache-Nr.:

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:   Bebauungsplan 3-14 für die Grundstücke Straßburger Straße14 / Saarbrücker Straße und Saarbrücker Straße 8, 9 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 19.02.08 folgende Beschlüsse gefasst:

 

I.     Der Auswertung und dem Abwägungsergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans 3-14 vom 28. September 2007 wird zugestimmt.

 

II.     Dem sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplanentwurf 3-14 vom 28. September 2007 einschließlich Begründung wird zugestimmt.

 

 

Begründung

 

Das Bezirksamt hat am 09.10.2007 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplanentwurf 3-14 vom 28. September 2007 nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. (BA-Beschluss Nr. VI-253/2007)

Die BVV hat am 24.10.2007 mit Drucksache VI-0283 den Beschluss - nach vorheriger Beratung am 18.10.2007 im Fachausschuss - zur Kenntnis genommen.

 

Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte im Amtsblatt für Berlin am 19.10.2007 (ABl. S. 2723).

Zusätzlich wurde die Öffentlichkeit über die Öffentliche Auslegung durch eine Anzeige in der Berliner Zeitung am 26.10.2007 informiert.

 

Auf die Durchführung des Verfahrens gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie auf die Unzulässigkeit eines Antrags nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, wurde hingewiesen.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs 3-14 einschließlich Begründung wurde in der Zeit vom 29. Oktober 2007 bis einschließlich 29. November 2007 in den Räumen des Amtes für Planen und Genehmigen durchgeführt.

Die Auslegungsunterlagen wurden während des Auslegungszeitraums parallel im Internet präsentiert.

 

Im Rahmen der Öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen von Bürgern, Unternehmen oder Verbänden abgegeben.

Im Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ergaben sich somit keine Änderungen für den Entwurf des Bebauungsplans 3-14.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB wurden die Behörden über die Durchführung der öffentlichen Auslegung informiert. Hierzu gingen Stellungnahmen bzw. Hinweise ein.

 

Vom AUN sind Präzisierungen zur Güte der in den Spielbereichen zu verwendenden Sandqualität erfolgt. Diese wurden in die Begründung zum Bebauungsplan aufge­nommen. Abwägungsbedarf resultierte daraus nicht.

 

Aus dem Bereich Sanierung und Milieuschutz erfolgte die Information über die Aufnahme des Spielplatzes Straßburger Straße /Saarbrücker Straße in die Planung des Förderprogramms Stadtumbau-Ost. Dem liegt zugrunde, dass das Sanierungsgebiet Prenzlauer Berg-Kollwitzplatz auch Bestandteil des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes (INSEK) ist. Dieser Sachverhalt und die mit dieser informellen Planung verfolgten Ziele wurden daher ergänzend in der Begründung unter Abschnitt I. Punkt 2.5.10 dargestellt. Abwägungsbedarf entstand dadurch nicht.

 

Aus einer, mit Schreiben vom 20. September 2007, verspätet eingegangenen Stellungnahme des Landesdenkmalamtes im Rahmen der Behördenbeteiligung resultierte noch Abwägungsbedarf hinsichtlich der geltend gemachten denkmalpflegerischen Belange, da für Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans der Umgebungs­schutz von eingetragenen Baudenkmalen zu berücksichtigen sei.

In der Abwägung wurden diese wie folgt berücksichtigt:

Grundsätzlich werden die denkmalpflegerischen Belange durch das Anlegen eines Spielplatzes nicht negativ berührt. Aus der Verbesserung der Infrastruktur können sich positive Effekte durch Anreize für Investitionen in denkmalgeschützte Anlagen und Objekte im Umfeld ergeben. Durch einen Hinweis in der Begründung soll die Ein­beziehung der Unteren Denkmalschutzbehörde bei den nachfolgenden Planungsebenen für den Spielplatz sichergestellt werden.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan wurde im Abschnitt IV - Verfahren - zu den durchgeführten Verfahrensschritten ergänzt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Der Erwerb und die Herstellung des Spielplatzes sind Bestandteil der Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung IV C (Berichtsjahr 2006) für die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete.

Die treuhänderisch für Berlin tätige DSK-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH ist von der für die Sanierungsgebiete zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung IV C beauftragt, Erwerbsverhandlungen mit den Eigentümern zu führen. Die Mittel für den Grunderwerb sind im Wirtschaftsplan der DSK für das Haushaltsjahr 2008 eingeplant. Der Erwerb erfolgt lastenfrei. Eine Wertermittlung zur Aktualisierung der Grunderwerbskosten ist beim Vermessungsamt beauftragt.

Die Investitions- bzw. Baumaßnahme ist in der Programmplanung für die Jahre 2008/ 2009 mit einem Kostenansatz von 111.000,00 € (geschätzt) enthalten.

Die Mittelbereitstellung ist vom Zeitpunkt der Klärung der Eigentumsverhältnisse und dem Erwerb des Grundstücks abhängig.

 

In bisher nicht zu bestimmender Höhe können finanzielle Aufwendungen für Abbruch von Gebäuden, Bodenentsiegelung und -sanierung anfallen, die in der Begründung zum Bebauungsplan im Abschnitt III unter „Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzierung“ aufgezeigt sind. Zum Teil sind sie in der Kosten- und Finanzierungsübersicht berücksichtigt. Darüber hinaus stehen gegebenenfalls Mittel im Kapitel 4610 Titel 89331 und im Kapitel 4610 Titel 88305 zur Verfügung. Eine Finanzierung könnte auch aus von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bewirtschafteten Fördermitteln (z.B. Kapitel 1295 Titel 88305) erfolgen.

 

Voraussichtlich werden auch bauliche Maßnahmen innerhalb der öffentlichen Straßen zur Verkehrsberuhigung und Verbesserung der Sicherheit erforderlich (vergl. BA-Beschluss 0120/2007 zur Präzisierung der Sanierungsziele für den öffentlichen Straßenraum und Verkehr für die Sanierungsgebiete vom 05.06.2007 in Anlage 3, Sanierungsgebiet Kollwitzplatz). Die Finanzierung erfolgt ebenfalls aus Sanierungsmitteln.

 

Nach Fertigstellung des Spielplatzes entstehen jährlich Kosten für die Pflege und Erhaltung in Höhe von ca. 3.600 €.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Begründung zum Bebauungsplan 3-14

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die beabsichtigte Sicherung eines öffentlichen Spielplatzes wirkt sich positiv auf die Lebensbedingungen von Kindern und Familien aus.

 

 

Den Fraktionen und Gruppen der BVV wird je eine CD-ROM mit den Dateien des Bebauungsplanentwurfs 3-14 vom 28. September 2007 und der Begründung vom Amt für Planen und Genehmigen übergeben.

 

 

 

................................                                                                                                                                   ....................................

Matthias Köhne                                             Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                   Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft

                                                                        und Stadtentwicklung

 

 
 

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