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Drucksache - VI-0386
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2008 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Bebauungsplan 3-14 für die Grundstücke Straßburger Straße14 / Saarbrücker
Straße und Saarbrücker Straße 8, 9 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat
in seiner Sitzung am 19.02.08 folgende Beschlüsse gefasst: I. Der
Auswertung und dem Abwägungsergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans 3-14 vom 28. September 2007 wird
zugestimmt. II. Dem
sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplanentwurf 3-14 vom 28.
September 2007 einschließlich Begründung wird zugestimmt. Begründung Das Bezirksamt hat am 09.10.2007 den Beschluss
gefasst, den Bebauungsplanentwurf 3-14 vom 28. September 2007 nach § 13a Abs. 2
Nr. 1 BauGB gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. (BA-Beschluss Nr.
VI-253/2007) Die BVV hat am 24.10.2007 mit
Drucksache VI-0283 den Beschluss - nach vorheriger Beratung am 18.10.2007 im
Fachausschuss - zur Kenntnis genommen. Die ortsübliche
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte im Amtsblatt für Berlin am
19.10.2007 (ABl. S. 2723). Zusätzlich wurde die Öffentlichkeit
über die Öffentliche Auslegung durch eine Anzeige in der Berliner Zeitung am
26.10.2007 informiert. Auf die
Durchführung des Verfahrens gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB sowie auf die Unzulässigkeit eines Antrags nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,
die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, wurde hingewiesen. Die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs 3-14 einschließlich Begründung
wurde in der Zeit vom 29. Oktober 2007 bis einschließlich 29. November 2007 in
den Räumen des Amtes für Planen und Genehmigen durchgeführt. Die
Auslegungsunterlagen wurden während des Auslegungszeitraums parallel im
Internet präsentiert. Im Rahmen der Öffentlichen
Auslegung wurden keine Stellungnahmen von Bürgern, Unternehmen oder Verbänden
abgegeben. Im Ergebnis der
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ergaben sich somit keine
Änderungen für den Entwurf des Bebauungsplans 3-14. Gemäß § 3
Abs. 2 Satz 3 BauGB wurden die Behörden über die Durchführung der öffentlichen
Auslegung informiert. Hierzu gingen Stellungnahmen bzw. Hinweise ein. Vom AUN sind Präzisierungen zur Güte der in den Spielbereichen zu verwendenden Sandqualität erfolgt. Diese wurden in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Abwägungsbedarf resultierte daraus nicht. Aus dem Bereich Sanierung und
Milieuschutz erfolgte die Information über die Aufnahme des Spielplatzes
Straßburger Straße /Saarbrücker Straße in die Planung des Förderprogramms
Stadtumbau-Ost. Dem liegt zugrunde, dass das Sanierungsgebiet Prenzlauer
Berg-Kollwitzplatz auch Bestandteil des Integrierten
Stadtteilentwicklungskonzeptes (INSEK) ist. Dieser Sachverhalt und die mit
dieser informellen Planung verfolgten Ziele wurden daher ergänzend in der
Begründung unter Abschnitt I. Punkt 2.5.10 dargestellt. Abwägungsbedarf
entstand dadurch nicht. Aus einer, mit Schreiben vom
20. September 2007, verspätet eingegangenen Stellungnahme des
Landesdenkmalamtes im Rahmen der Behördenbeteiligung resultierte noch
Abwägungsbedarf hinsichtlich der geltend gemachten denkmalpflegerischen
Belange, da für Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans der Umgebungsschutz
von eingetragenen Baudenkmalen zu berücksichtigen sei. In der Abwägung wurden diese
wie folgt berücksichtigt: Grundsätzlich werden die denkmalpflegerischen Belange durch das Anlegen eines Spielplatzes nicht negativ berührt. Aus der Verbesserung der Infrastruktur können sich positive Effekte durch Anreize für Investitionen in denkmalgeschützte Anlagen und Objekte im Umfeld ergeben. Durch einen Hinweis in der Begründung soll die Einbeziehung der Unteren Denkmalschutzbehörde bei den nachfolgenden Planungsebenen für den Spielplatz sichergestellt werden. Die
Begründung zum Bebauungsplan wurde im Abschnitt IV - Verfahren - zu den
durchgeführten Verfahrensschritten ergänzt. Haushaltsmäßige AuswirkungenDer Erwerb und die Herstellung des Spielplatzes sind
Bestandteil der Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung IV C (Berichtsjahr 2006) für die förmlich
festgelegten Sanierungsgebiete. Die
treuhänderisch für Berlin tätige DSK-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
ist von der für die Sanierungsgebiete zuständigen Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung IV C beauftragt, Erwerbsverhandlungen mit den Eigentümern zu
führen. Die Mittel für den Grunderwerb sind im Wirtschaftsplan der DSK für das
Haushaltsjahr 2008 eingeplant. Der Erwerb erfolgt lastenfrei. Eine
Wertermittlung zur Aktualisierung der Grunderwerbskosten ist beim
Vermessungsamt beauftragt. Die Investitions- bzw. Baumaßnahme ist in der Programmplanung
für die Jahre 2008/ 2009 mit einem Kostenansatz von 111.000,00 €
(geschätzt) enthalten. Die Mittelbereitstellung ist vom Zeitpunkt der Klärung
der Eigentumsverhältnisse und dem Erwerb des Grundstücks abhängig. In bisher nicht zu bestimmender Höhe können
finanzielle Aufwendungen für Abbruch von Gebäuden, Bodenentsiegelung und
-sanierung anfallen, die in der Begründung zum Bebauungsplan im Abschnitt III
unter „Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzierung“
aufgezeigt sind. Zum Teil sind sie in der Kosten- und Finanzierungsübersicht
berücksichtigt. Darüber hinaus stehen gegebenenfalls Mittel im Kapitel 4610
Titel 89331 und im Kapitel 4610 Titel 88305 zur Verfügung. Eine Finanzierung
könnte auch aus von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bewirtschafteten
Fördermitteln (z.B. Kapitel 1295 Titel 88305) erfolgen. Voraussichtlich werden auch bauliche Maßnahmen innerhalb der öffentlichen Straßen zur Verkehrsberuhigung und Verbesserung der Sicherheit erforderlich (vergl. BA-Beschluss 0120/2007 zur Präzisierung der Sanierungsziele für den öffentlichen Straßenraum und Verkehr für die Sanierungsgebiete vom 05.06.2007 in Anlage 3, Sanierungsgebiet Kollwitzplatz). Die Finanzierung erfolgt ebenfalls aus Sanierungsmitteln. Nach Fertigstellung des
Spielplatzes entstehen jährlich Kosten für die Pflege und Erhaltung in Höhe von
ca. 3.600 €. Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungsiehe Begründung zum Bebauungsplan 3-14 Kinder- und Familienverträglichkeit
Die beabsichtigte Sicherung
eines öffentlichen Spielplatzes wirkt sich positiv auf die Lebensbedingungen
von Kindern und Familien aus. Den
Fraktionen und Gruppen der BVV wird je eine CD-ROM mit den Dateien des
Bebauungsplanentwurfs 3-14 vom 28. September 2007 und der Begründung vom Amt
für Planen und Genehmigen übergeben. ................................ .................................... Matthias Köhne Dr.
Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung |
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