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Drucksache - VI-0365
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .01.2008 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand
der Vorlage Gründung einer Grundschule am Standort Gudvanger Straße 16 / Erich-Weinert-Straße 70 in 10439 Berlin für die Teilnahme am Schulversuch Gemeinschaftsschule 2.
Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Bezirk Pankow gründet am Standort Gudvanger Straße 16 /
Erich-Weinert-Straße 70 in 10439 Berlin eine Grundschule, die am Schulversuch
„Gemeinschaftsschule“ teilnimmt. 3. Begründung Im Frühjahr 2007 rief die Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung zur Beteiligung am Interessenbekundungsverfahren zur
Pilotphase der Gemeinschaftsschule in Berlin auf. 1.
Grundsätze Die beabsichtigte Schulform entspricht den neuentwickelten
konzeptionellen Empfehlungen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft
und Forschung und richtet sich insbesondere nach
folgenden Grundsätzen: ·
In
Gemeinschaftsschulen lernen alle Schülerinnen und Schüler bis zur Jahrgangsstufe
10 gemeinsam. Gemeinschaftsschulen führen zum mittleren Schulabschluss, zum
Abitur oder zum schulischen Teil der Fachhochschulreife. ·
Gemeinschaftsschulen
streben die Individualisierung des Lernens an mit dem Ziel, das individuelle
Leistungsvermögen jedes Kindes zu entwickeln und auszuschöpfen – und
zwar durch flexible differenzierte Lernformen und ohne äußere
Fachleistungsdifferenzierung als Organisationsprinzip. ·
Gemeinschaftsschulen
sind Ganztagsschulen; über die Konzeption des Ganztagsangebots entscheidet die
Schulkonferenz. Die Senatsverwaltung zeigte für die Entstehung von Gemeinschaftsschulen verschiedene Varianten auf. Gemeinschaftsschulen könnten entstehen
In Pankow hatte sich keine Schule um eine der aufgeführten Varianten beworben. Das Interesse der Bezirksverwaltung an der Entwicklung neuer Wege im Rahmen des beabsichtigten Schulreformprojektes mündete in eine Bewerbung des Bezirksamtes (und nicht einer Schule) um die Teilnahme an dem Pilotversuch mit einem Konzept für den Aufbau einer Gemeinschaftsschule als gebundene Ganztagsschule ab Klasse 1 in der Region Prenzlauer Berg. Die Gemeinschaftsschule sollte sich – da keine bereits existierende Schule an dem Schulversuch teilnehmen wollte - aus einer neu zu gründenden Grundschule heraus entwickeln, die von unten schrittweise aufwächst. Mit Datum vom 28.11.2007 teilte die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung dem Bezirk ihre diesbezügliche positive Entscheidung mit. 2.
Organisatorische und rechtliche
Rahmenbedingungen für die Neugründung Die Gemeinschaftsschule wird im Ortsteil Prenzlauer Berg am Standort in einem Gebäudeteil der jetzigen Karl-Friedrich-Schinkel-Oberschule (Realschule) in der Gudvanger Straße 16 / Erich-Weinert-Straße 70 in 10439 Berlin eröffnet und zunächst 3-zügig Plätze im Grundschulbereich anbieten, die in der Sekundarstufe I fortgeführt werden. Der aus zwei separaten Gebäudeteilen bestehende Schulkomplex ermöglicht aufgrund der durch rückläufige Schülerzahlen ausreichend gegebenen räumlichen Kapazitäten die Eröffnung einer Grundschule sowohl mit dem Unterrichts- als auch mit dem Ganztagsbereich. Die Aufnahme des Grundschulbetriebes erfolgt im Gebäudeteil der Gudvanger Straße 16 bei gleichzeitiger Fortführung des Oberschulbetriebes im Gebäudeteil der Erich-Weinert-Straße 70. Eine Gemeinschaftsschule kann bislang nicht gegründet werden, da es sich um keine Schulart im Sinne des § 17 Abs. 3 Schulgesetz handelt. Entsprechende Änderungsvorschläge befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Somit kann der Bezirk nach gegenwärtiger Rechtslage "nur" eine Grundschule gründen, die am Schulversuch "Gemeinschaftsschule" teilnimmt. Wenn nach Änderung des Schulgesetzes die "Gemeinschaftsschule" eine Schulform der Berliner Schule darstellt, kann zu einem späteren Zeitpunkt die Umwandlung der Grundschule in diese neue Schulform erfolgen. Die Neugründung der Grundschule erweist sich auch als notwendig, um aufgrund der gestiegenen und künftig zu erwartenden Zahl an Grundschüler/innen mittel- bis langfristig die Grundschulplatzsituation in der Region Prenzlauer Berg zu verbessern. Die Entscheidung bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde. 3. Perspektive für die Karl-Friedrich-Schinkel-Oberschule Die in der jetzigen Karl-Friedrich-Schinkel-Oberschule beschulten Schüler/innen werden bis zum Schuljahr 2009/2010 in dem Gebäude der Erich-Weinert-Straße 70 verbleiben. Die Schulkonferenz hat sich am 14.01.2008 einstimmig für eine Zusammenlegung mit der Archimedes-Oberschule (Realschule - Heinersdorfer Straße 200 in 13129 Berlin) ausgesprochen. Die Schulkonferenz der Archimedes-Oberschule hat ihr positives Votum am 22.01.2008 abgegeben. Nunmehr eröffnet sich die Möglichkeit, an beiden Schulen Anmeldungen für die künftigen 7. Klassen der Fusionsschule anzunehmen und im Rahmen der noch festzulegenden Gesamtkapazität an beiden Standorten 7. Klassen einzurichten. Weitergehende Aussagen zur Perspektive und zu Standorten von Realschulen sind im Schulentwicklungsplan Oberschulen und durch Einzelbeschlüsse zu treffen. 4.
Rechtsgrundlage §§ 18, 109 Abs. 3 SchulG § 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG § 12 Abs. 2 Ziff. 10 BezVG 5.
Haushaltsmäßige Auswirkungen Die über den bereits festgestellten Sanierungsbedarf für die Umwandlung des Oberschulstandortes in einen ganztagsgebundenen Grundschulstandort hinausgehenden haushaltsmäßigen Auswirkungen belaufen sich auf ca. 450.000,00 €. Sie sollen nach Möglichkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Förderfonds des Landes gedeckt werden. Soweit die Fördermittel zur Durchführung der Maßnahmen nicht ausreichen, können ggfs. zusätzliche Mittel aus der baulichen Unterhaltung erforderlich werden. 6.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Den Leitzielen einer Gemeinschaftsschule entsprechend soll die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft durchbrochen und durch längeres gemeinsames Lernen und die Anwendung differenzierter Unterrichtsmethoden eine maximale Leistungsentwicklung aller Schüler/innen und Schüler und somit mehr Chancengleichheit und –gerechtigkeit erzielt werden. Die Grundschulversorgung insbesondere in der Region Prenzlauer Berg wird verbessert und den Interessen der Eltern entsprechend um ein attraktives Angebot ergänzt. Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Gesundheit, Soziales, Schule und Sport Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf
eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
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