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Drucksache - VI-0351
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin . 2008 An
die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache-Nr.: VI-0351 Vorlage
zur Kenntnisnahme für
die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 13.
Tagung der BVV am 06.02.2008 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: VI-0351: „Der
Bezirksamtsbeschluss VI-0245/07 vom 09.10.07, Schlussbericht zur BVV –
Drucksache VI-0121, „Erst prüfen, dann entscheiden“, wird
aufgehoben. Der BVV ist bis zu ihrer 14.
Tagung ein neuer Schlussbericht vorzulegen.“ wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die Maßnahme
„Einrichtung einer Fußgängerzone in der Wörther Straße zwischen Husemann-
und Kollwitzstraße“ ist seit sehr langer Zeit geplant und schließlich im
Programmjahr 2004 ins Förderprogramm Stadtumbau Ost aufgenommen worden. Mit
S.T.E.R.N. wurde der Überlassungsvertrag zur Realisierung der Maßnahme am
4.11.2005 abgeschlossen. Die kassenmäßige Umsetzung wurde für das Kassenjahr
2007 festgelegt, sodass die bauliche Realisierung und finanzielle Abrechnung in
2007 zu gewährleisten war. Die konkrete Ausführungsplanung wurde folgerichtig
am 29.01.2007 beauftragt und in Verbindung damit auch kurzfristig eine
Bürgerversammlung vorbereitet und am 28.02.2007 durchgeführt. Die zeitgleich zu diesem
bauvorbereitenden Prozess laufende Abstimmung zu den Sanierungszielen
„Öffentlicher Raum und Verkehr“ wurde am 30.03.2007 im
Sanierungsbeirat und abschließend dann in der BVV am 05.06.2007 mit den
entsprechenden Zielen für alle 5 Sanierungsgebiete beschlossen. Für das
Sanierungsgebiet Kollwitzplatz wurde
dabei als weiterer Handlungsbedarf u.a. folgender konkreter Schritt genannt:
„ Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten zusätzlicher verkehrsberuhigender
Maßnahmen: Schließung des Straßenabschnitts Wörther Straße zwischen
Kollwitzstraße und Husemannstraße zur Erweiterung des Freiflächenangebots
zwischen „Schöner Ecke“ und Kollwitzplatz.“ - 2 - Am 23.05.2007 beschloss die
BVV das Ersuchen an das Bezirksamt. Seit dem 22.05.07 lief aber
bereits die Ausschreibung der somit von der Ausführungsplanung her festgelegten
Baumaßnahme. Um dennoch sowohl dem Prüfauftrag aus den Sanierungszielen als
auch dem des BVV - Ersuchens VI –0121 „Erst prüfen, dann
entscheiden“ Genüge zu tun, wurde in Übereinstimmung mit dem Sanierungsträger S.T.E.R.N., dem
Planungsbüro, der Polizei und der Unteren Straßenverkehrsbehörde entschieden,
den umzugestaltenden Straßenabschnitt der Wörther Straße zwischen Husemann- und
Kollwitzstraße zunächst als verkehrsberuhigten Bereich mittels Verkehrszeichen
325/326 der Straßenverkehrsordnung (StVO) auszuweisen (Anordnung der Unteren
Straßenverkehrsbehörde vom 14.08.2007). Die Zufahrtsbereiche zur Husemann- und
Kollwitzstraße werden aufgepflastert und als Gehwegüberfahrten ausgebildet,
bleiben aber offen und also auch dieser Abschnitt der Wörther Straße befahrbar.
Die dann innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches vorhandenen 12
Pkw-Stellplätze bleiben erhalten und werden entsprechend der Vorschriften für
einen verkehrsberuhigten Bereich markiert. Auch wenn die Maßnahme
kaum in einem sachlichen Zusammenhang
mit den aus der Machbarkeitsstudie zur
Parkraumbewirtschaftung zu erwartenden Aussagen bzw. zur Ausweisung von Car
– Sharing - Stellplätzen steht, widerspricht die jetzt ausgeführte
Maßnahme nicht den Prüfaufträgen. Vielmehr entspricht die nunmehr durchgeführte Neugestaltungsmaßnahme dem beschlossenen und somit umzusetzenden Sanierungsziel am Kollwitzplatz. Sie trägt zur Verbesserung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität im Straßenraum für Fußgänger und Fahrradfahrer bei und verbessert insbesondere die Querungssicherheit von der „Schönen Ecke“ zum gesamten Kollwitzplatz. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung keine - 3 - Kinder- und
Familienverträglichkeit Durch den jetzt angeordneten
verkehrsberuhigten Bereich wird die Querung der Wörther Straße gerade im
Abschnitt vor dem Zugang zum Spielplatz auf dem Kollwitzplatz entschieden
sicherer. Es bleiben, anders als ursprünglich beabsichtigt, Kfz – Stellplätze
in diesem Abschnitt erhalten. Daher bleibt festzuhalten:
mit der Umsetzung des eigentlichen geplanten Fußgängerbereiches wäre die
Aufenthaltsqualität in diesem Straßenabschnitt zu Gunsten von Kindern und
Familien gerade im Zusammenhang mit dem Spielplatz auf dem Kollwitzplatz und
dem parkähnlichen Ensemble um die Lange Bank an der Ecke Wörther Straße /
Kollwitzstraße wesentlich höher. Durch das Ersuchen der BVV wurde eine
Entscheidung zu Gunsten von Kfz - Stellplätzen getroffen. Matthias Köhne Jens-Holger
Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für
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