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Drucksache - VI-0152
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksachen Nr.: V-1248 und VI-0152
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
a) Schlussbericht Erschließung Rangierbahnhof Pankow (Drs. V-1248)
und
b) Schlussbericht Entwicklung des ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofes Pankow (Drs. VI-0152)
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 43. Sitzung am 27.09.2006 und in der Fortführung der 8. Sitzung am 05.09.2007 angenommenen Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummern:
a) V-1248
„Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Entwicklung der Flächen des ehemaligen Rangierbahnhofes Pankow Granitzstraße, darauf Einfluss zu nehmen, dass bevor das Einkaufszentrum am S-Bahnhof Pankow gebaut wird, die verkehrliche Erschließung des gesamten Areals auf Grundlage eines Rahmenvertrages gesichert ist.“
und
b) VI-0152
„Das Bezirksamt wird ersucht,
1. alle eigenen Planungen für eine Verlängerung der Granitzstraße zur Mühlen- straße mit einer Brücke über die Berliner Straße einzustellen,
2. sich ebenfalls gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für die Ein- stellung der Planungen zur verlängerten Granitzstraße einschließlich Brücke ein- zusetzen und eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes – im Zuge des ohnehin für das Gelände des ehemaligen Rangier- und Güterbahnho- fes anstehenden Verfahrens – zu beantragen,
3. für die Entwicklung des Geländes folgende Strategien im Vorfeld zu prüfen und mit den Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Technologie und Frauen sowie Stadtentwicklung zu diskutieren:
a. Zielgerichtete Ansiedlung von förderfähigen Betrieben im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe b. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur auf einer Teilfläche und zu diesem Zweck Bereitstellung von Fördermitteln für die Erschließung bei Absicherung des öffentlichen Ziels "Schaffung von Arbeitsplätzen durch Ansiedlung förderfähiger Betriebe" c. Überprüfung der bisher verfolgten Konzeption zur Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel, insbesondere deutliche Reduzierung der Verkaufsfläche, Beschränkung auf Branchen, die das Pankower Zentrum stärken und Diskussion einer städtebaulich optimierten Lage der Verkaufsflächen d. Ausweisung von Flächen für Wohnen, Erholung und Sport und Schaffung von Fuß- und Radwegeverbindungen zu den Gebieten an der Hadlich- und Damerowstraße e. wie das Gelände um die denkmalgeschützten Gebäude östlicher der Prenzlauer Promenade vorrangig für Freizeit, Kultur und Kulturwirtschaft entwickelt werden kann und ob langfristig die Verlängerung der Straßenbahn M 2 durch Trassenfreihaltung bis in dieses Gebiet (ca. 400 m) gesichert werden kann.
4. für das gesamte Gelände in der Planung besonders die Belange des Klimaschutzes (Frischluftaustausch u. ä.) und des Schallschutzes zu berücksichtigen.
5. die Erschließungskonzeption in Abhängigkeit von der Nutzungskonzeption zu überprüfen und zu überarbeiten,
6. Die BVV bekräftigt den Beschluss V-1248 aus der V. Wahlperiode, dass bevor ein Einkaufszentrum am S-Bahnhof Pankow gebaut wird, die verkehrliche Erschließung des gesamten Areals auf der Grundlage eines Rahmenvertrages gesichert sein muss.“ -
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit der Drucksache VI-1311 – beschlossen am 11.05.2011 – ihre Planungsprämissen für den Bereich des ehemaligen Rangierbahnhofs konkretisiert, korrigiert und aktualisiert. Wesentliche Inhalte der beiden Drucksachen V-1248 und VI-0152 finden sich in der neuen Drucksache VI-1311 wieder. Es wurden erneut Anforderungen an eine funktionsgerechte Verkehrs- und Erschließungslösung eingebracht, die notwendigerweise die Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes voraussetzt.
Es heißt in der Drucksache VI-1311, letzter Absatz: „Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Investor neue Wege der Beteiligung der Pankower Bevölkerung zu beschreiten, die über die übliche Bürgerbeteiligung hinausgehen sollen. Diese sind jeweils im Vorfeld mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung abzustimmen. Einzelheiten zur verträglichen Gestaltung der Einzelhandelsflächen, der Erschließung und ökologischen Bebauung des Areals sind dem zukünftigen B-Plan-Verfahren vorbehalten und in städtebaulichen Verträgen zu regeln. Hierbei sollen die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung im Vorfeld berücksichtigt werden.“
Die Teile Nr. 3. a., b. und e. der Drs. VI-0152 wurden diskutiert und werden zurzeit nicht weiter verfolgt.
Aus den dargelegten Gründen bittet das Bezirksamt zur Vermeidung doppelter Berichtspflicht in gleicher Sache, dies als Schlussbericht anzunehmen. Über die weitere Umsetzung und den Fortgang der Planungen wird in der Beantwortung der Drucksache VI-1311 berichtet werden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung
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