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Auszug - Schulwegsicherung Elisabeth-Shaw-Grundschule
Elternvertreter und die Schulleiterin sind anwesend und präsentieren die Problemlage: Es wurde ein provisorischer Fußgängerüberweg (FGÜ) für die Zeit der Baustelle eingerichtet. Der FGÜ wurde sehr kurzfristig beseitigt und die Schule vor vollendete Tatsachen gestellt. Es wird vorgeschlagen, die Sicherungen bis zum absoluten Ende der Baustelle zu erhalten. Ein zweites Problem ist der Lieferverkehr zum Edeka-Markt. An den 15 Schultagen im Februar wurden 13 Verstöße festgestellt, d.h. es wurde nach 7 und vor 17 Uhr geliefert. Stadtrat Kühne stellt die Situation dar: Der Lieferverkehr wäre dann kein Problem, wenn alle LKW richtig reinfahren würden, was leider nicht der Fall ist. Stadtrat Kirchner unterstreicht, dass der FGÜ tatsächlich nur bis zum Ende der Bauarbeiten vorgesehen war. Die Lieferzeiten stehen sogar im Mietvertrag. Man sollte denken, dass sich daran gehalten wird. Das Gespräch mit dem Markbetreiber wurde bereits geführt - Problem ist, dass oft drei Fahrzeuge zur selben Zeit ankommen - offenbar kann der Lieferverkehr aber sehr wohl vom Marktbetreiber gesteuert werden. Eigentlich dies eine Angelegenheit, für die Vermieter und Mieter zuständig sind. Nachfragen und Diskussion: Wie und warum ist zwischen der unteren Straßenverkehrsbehörde und der Schule zu dem Kommunikationsproblem gekommen?: Die provisorische FGÜ hatte ein "Verfallsdatum", das schon verstrichen war, die Baustelle jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen war. In Zukunft soll die Kommunikation rechtzeitig stattfinden. Welche rechtliche Handhabe gibt es in diesem Falle und gibt es irgendwelche Kompromissmöglichkeiten?: Generell ist die Kommunikation mit dem Vermieter schwierig, da es Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und dem Bezirksamt gibt hinsichtlich Auslagen und Fassadenwerbung. Das Bezirksamt will sich nicht auf irgendwelche "Tauschhändel" einlassen. Bußgelder können nicht für verspätetes Liefern erhoben werden, da dies in einem Vertrag zwischen Mieter und Vermieter geregelt ist. Ggf. könnte das schlechte Anfahren - allerdings ist die Personaldecke des Ordnungsamts zu dünn, um permanent zu kontrollieren. Möglicherweise könnte die Festlegung einer anderen Lieferzeit innerhalb des Tages, aber außerhalb des Schulweg-Zeit ein Ausweg. Wegen des Halteverbots gibt es Anwohnerbeschwerden, u.a. wegen des Verhältnisses zwischen Halteverbot, Gehwegvorstreckung und Taxistandplatz. Bei dem Taxistandplatz handelt es sich um Nachrückplätze für den Taxistand am Bahnhof - nach Angaben der Taxi-Innung wird der Platz gebraucht. Der Einsatz von Schülerlotsen wird diskutiert. Da es sich um eine Grundschule handelt, ist dies nicht möglich. Ob der Gehweg an dieser Stelle in der Schulwegplanung als Gefahrenstelle gekennzeichnet ist, kann in der Ausschusssitzung nicht verifiziert werden.
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