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Auszug - Kastanienallee (Prenzlauer Berg) als "verkehrsberuhigten Geschäftsbereich" ausweisen!
Herr Bechtler verweist auf die umfangreiche Beschlusslage, das Beschließen der Drucksache könnte der Senatsverwaltung nochmal eine Gelegenheit geben, über den Charakter der Straße nachzudenken. Auf Nachfrage wird dargestellt, dass es sich beim verkehrsberuhigten Geschäftsbereich nicht um eine Analogie zur Spielstraße handelt. Vielmehr wären im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich in der Regel 20km/h vorgeschrieben, somit würde er einer Tempo 30 Zone ähneln. Die Autos hätten also immer noch Vorrang. Konsequenterweise müßte der Bereich verkehrsberuhigt werden. Abstimmung des Ursprungstexts 12:0:3
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