Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung, Mehrsprachigkeit in Pankow zu fördern und den herkunftssprachlichen Unterricht zu ermöglichen. Dabei sind für den Bezirk Pankow u.a. folgende Punkte zu berücksichtigen und konkrete Handlungsempfehlungen für die Pankower Schulen zu entwickeln:
Um herkunftssprachlichen Unterricht zu ermöglichen, braucht es eine konkrete Bedarfsabfrage oder -ermittlung der Sprachen, die sowohl für die Schulen als auch die Sozialräume erstellt werden sollte. Bei diesem Prozess sind sowohl Eltern und Lehrer*innen einzubeziehen, als auch Migrant*innen-Communities und Migrant*innenorganisationen. Zudem sollten die Erkenntnisse der Sozialraumorientierten Planungskoordination aufgenommen und einbezogen werden.
Zur Sicherung eines möglichst hohen Standards des herkunftssprachlichen Unterrichts sollte, gemeinsam mit Eltern, Lehrer*innen, Migrant*innen-Communities und Migrant*innenorganisationen, die konzeptionelle Weiterentwicklung dieses herkunftssprachlichen Unterrichts betrieben und besonders in diesen Communities um Unterstützung an den Schulen geworben werden (z.B. als Lehrkräfte, Quereinsteiger*innen, Sozialarbeiter*innen)
Der Bezirk Pankow soll sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung dafür einsetzen, dass Lehrkräften mit im Ausland erworbenen Lehramtsabschlüssen in einem zügigen und transparenten Verfahren ein Weg in den Berliner Schuldienst ermöglicht wird. Dazu bräuchte es u.a. gesonderte Unterstützung durch Hilfe im bürokratischen Verfahren, kostenlose und qualitativ hochwertige Sprachkurse, idealerweise an den Berliner Universitäten, und Zertifizierungsverfahren.
Der Bezirk Pankow soll sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung dafür einsetzen, dass perspektivisch eigene Berliner Angebote der grundständigen Lehrkräftebildung für herkunftssprachlichen Unterricht etabliert werden.
Die Erfassung von Mehrsprachigkeit sollte nicht mehr als »nichtdeutsche Herkunftssprache« aufgenommen werden, sondern jede Sprache einzeln. Dadurch ist es den Bezirken möglich, sich einen besseren Überblick über das Potenzial und die notwendige Unterstützung von Mehrsprachigkeit zu verschaffen.