Was macht eine Bezirksbeauftragte für Partizipation und Integration?

Die Bezirksbeauftragte für Partizipation und Integration gehört zum Arbeitsstab des Bezirksbürgermeisters und ist für die Belange von Migrant:innen in Pankow zuständig. Im Mittelpunkt steht die politische, gesellschaftliche, soziale und kulturelle Partizipation aller im Bezirk lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte.
Sie pflegt enge Kontakte zu zivilgesellschaftlichen Organisationen. Sie informiert über spezifische Angebote für Zugewanderte. Dabei arbeitet sie eng mit vielen weiteren bezirklichen Akteuren zusammen.

Gesetzliche Grundlage

Im Gesetz zur Neuregelung der Partizipation im Land Berlin aus dem Jahr 2021 wird die Arbeit der bezirklichen Beauftragten für Partizipation und Integration definiert. In § 16 heißt es:

  • In jedem Bezirk ernennt das Bezirksamt nach Anhörung des Bezirksbeirates für Partizipation und Integration bei der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister eine Bezirksbeauftragte oder einen Bezirksbeauftragten für Partizipation und Integration. Die oder der Bezirksbeauftragte ist abteilungsübergreifend und fachlich eigenständig tätig.
  • Zur Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgaben nach diesem Gesetz beteiligt das Bezirksamt die Bezirksbeauftragte oder den Bezirksbeauftragten bei allen Vorhaben, Maßnahmen und Programmen, soweit sie Fragen der Partizipation, der Integration und der Durchsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte berühren, rechtzeitig vor Beschlussfassung.
  • Die oder der Bezirksbeauftragte wirkt auf die Umsetzung der Ziele dieses Gesetzes hin, indem sie oder er insbesondere:

1. die fachliche Ausrichtung der Arbeit des Bezirksamtes in Bezug auf die Partizipation, die Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte im Bezirk betreut und mitgestaltet,
2. Konzepte, Strategien und Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Abteilungen des Bezirksamtes, mit dem Bezirksbeirat für Partizipation und Integration und mit Organisationen der Menschen mit Migrationsgeschichte zur Förderung der Partizipation, der Integration und der Durchsetzung
der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte entwickelt,
3. Maßnahmen gegenüber den Abteilungen und Fachämtern des Bezirksamtes anregt,
4. Ansprechperson für Menschen mit Migrationsgeschichte ist und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Partizipation und gleichberechtigten Teilhabe anbietet,
5. Ansprechperson für Organisationen von und für Menschen mit Migrationsgeschichte ist,
6. notwendige Maßnahmen zur Stärkung der Menschen mit Migrationsgeschichte und ihrer Organisationen vor Ort ergreift und
7. bezirkliche Ankommens- und Willkommensstrukturen fördert und gestaltet.

  • Zur Wahrnehmung der Aufgabe nach Absatz 3 Nummer 3 kann die oder der Bezirksbeauftragte das Bezirksamt zur Stellungnahme auffordern.
  • Die Bezirksbeauftragten schließen sich in einer Landesarbeitsgemeinschaft der Bezirksbeauftragten für Partizipation und Integration zusammen. Diese hat die Möglichkeit, weisungsunabhängig Stellungnahmen zu veröffentlichen.